https://agrarbericht.bayern.de/organisation-personal/forst.html

Forst

Die Bayerische Forstverwaltung

  • ist zuständig für alle waldbezogenen Fragen im Spannungsfeld ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Ansprüche an Wald und Forstwirtschaft,
  • stärkt die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltiger Forstwirtschaft,
  • trägt dazu bei, die Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen der Wälder, deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu sichern und zu stärken sowie die Wälder als Erholungsraum für Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten,
  • unterstützt die Anstrengungen, die Wälder fit für den Klimawandel zu machen und gewährleistet so deren Leistungen zur Daseinsvorsorge und für die Rohstoff- und Energieversorgung,
  • fördert die Eigenverantwortung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und stärkt deren Kompetenz sowie deren organisierte Strukturen,
  • fördert den Dialog zwischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern und Gesellschaft.

Die wesentlichen Aufgabenbereiche der Forstverwaltung sind:

  • Überwachung und Vollzug der zum Schutz der Wälder erlassenen Vorschriften,
  • Förderung der Forstwirtschaft und ihrer Selbsthilfeeinrichtungen,
  • Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft (Cluster Forst und Holz),
  • vertraglich vereinbarte Betriebsleitung und -ausführung in den Wäldern kommunaler Gebietskörperschaften,
  • Waldpädagogik,
  • Forstliche Gutachten,
  • forstliche Aus- und Fortbildung,
  • Sanierung der Schutzwälder,
  • Umsetzung des Natura-2000-Gebietsmanagements im Wald,
  • angewandte forstliche Forschung und Aufbereitung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse für die Praxis.

Diese Aufgaben werden wahrgenommen von:

  • 32 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF),
  • der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF),
  • dem Bayerischen Amt für Waldgenetik (AWG),
  • der Bayerischen Waldbauernschule (WBS),
  • der Bayerischen Forstschule bzw. Technikerschule für Waldwirtschaft.

Stellenplan 2023 für die Forstverwaltung

BeschäftigtengruppeStellen1)
Beamte1.102,08
Arbeitnehmer360,36
Insgesamt1.462,44

1) Ohne Stellen für Beamte auf Widerruf und Arbeitnehmer für sonstige Hilfsleistungen.