https://agrarbericht.bayern.de/organisation-personal/laendliche-entwicklung.html

Ländliche Entwicklung

Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung trägt zur Zukunftssicherung der ländlichen Räume in Bayern bei, insbesondere

  • zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, zur Sicherung einer flächendeckenden nachhaltigen Landbewirtschaftung und zur Unterstützung anderer Wirtschaftsbereiche,
  • zur eigentums-, sozial- und naturverträglichen Umsetzung öffentlicher und im Interesse der Landesentwicklung gebotener Großbau- und Infrastrukturmaßnahmen sowie für Entwicklungsvorhaben anderer Planungsträger,
  • zu einer zukunftsorientierten Dorf- und Gemeindeentwicklung sowie zu einer gemeindeübergreifenden Integrierten Ländlichen Entwicklung,
  • zur Stärkung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume und ihrer unternehmerischen Menschen und zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung,
  • zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel und
  • zur Reduzierung des Flächenverbrauchs durch verstärkte Innenentwicklung und interkommunale Zusammenarbeit.

Hierzu nehmen die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung (ÄLE), deren Dienstgebiete den sieben Regierungsbezirken entsprechen, folgende Aufgaben wahr:

  • Die ÄLE sind in ihrem Dienstgebiet zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG),
  • sie üben bis zum Abschluss der Verfahren die Aufsicht über die Teilnehmergemeinschaften aus,
  • sie bewirtschaften die zugewiesenen Haushaltsmittel zur Förderung der Ländlichen Entwicklung und bewilligen die Zuwendungen,
  • in den Verfahren nach dem FlurbG sind sie Planfeststellungsbehörden für den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
  • sie sind Widerspruchsbehörden für Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte,
  • außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG sind die ÄLE zuständig für Maßnahmen der Dorferneuerung und für den Wirtschaftswegebau (mit Ausnahme des forstlichen Wegebaus),
  • den ÄLE obliegen Förderung, Begleitung und Umsetzung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten,
  • sie begleiten engagierte Akteure im ländlichen Raum bei der Realisierung ihrer Anliegen und Ideen: In der Initiative boden:ständig Landwirte und Gemeinden beim Boden- und Gewässerschutz und der Entwicklung klimaangepasster Fluren. In der Initiative HeimatUnternehmen unternehmerische Menschen, die ihr Vorhaben voranbringen und damit gleichzeitig und gemeinsam mit anderen ihre Region mitgestalten und entwickeln wollen.

Stellenplan 2024 der Verwaltung für Ländliche Entwicklung

BeschäftigtengruppeStellen1)
Beamte891,97
Arbeitnehmer264,80
Insgesamt1.156,77

1) Ohne Stellen für Beamte auf Widerruf, Arbeitnehmer für sonstige Hilfsleistungen und dergleichen.