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Deutschland

Die Jahre 2022 und 2023 waren insbesondere von den Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine auf die Agrar- und Energiemärkte geprägt. Hier hat sich Bayern bei der Freigabe von ökologischen Vorrangflächen und im Rahmen der Konditionalität stillgelegten Flächen für die Produktion von Lebens- und Futtermittel stets für eine umfängliche Umsetzung der europäischen Ansätze stark gemacht. Bei den außerordentlichen EU-Krisenhilfen infolge der gestörten Lieferketten und der gestiegenen Energiekosten, konnten dank des bayerischen Einsatzes beispielsweise auch Hopfenbetriebe profitieren. Bei den vielen Initiativen wie dem Heizungsgesetz, dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung, der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, dem Klimaanpassungsgesetz oder den Gesetzen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich Bayern immer für den ländlichen Raum, den Schutz landwirtschaftlicher Flächen, die Technologieoffenheit und für bürokratiearme Lösungen eingesetzt. So konnte beispielsweise eine Beschränkung des Anteils der Holzenergie bei Wärmenetzen bis 20 km Länge, die insbesondere in kleinen ländlichen Kommunen von Bedeutung sind, verhindert werden.

Im Rahmen des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hat sich Bayern massiv für eine Rücknahme des Vorschlages eingesetzt. Hilfsweise eingebrachte Verbesserungsvorschläge wurden überwiegend nicht aufgegriffen. Auch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hatte keinen Erfolg. Am Ende haben die Länder jedoch der im Zusammenhang stehenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht zugestimmt. Auch bezüglich eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung setzte sich Bayern für einen Erhalt der für insbesondere die grünlanddominierten Gegenden wichtigen Kombinationshaltung ein.

Des Weiteren stand der Umbau der Nutztierhaltung im Fokus. So positionierte sich Bayern deutlich im Rahmen der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz und einer im Mai 2023 einberufenen Sonder-Agrarministerkonferenz und forderte ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Nutztierhaltung, um für die tierhaltenden Betriebe eine langfristige Perspektive und damit rechtliche und finanzielle Planungssicherheit zu erhalten. Bis zum Jahr 2026 stehen im Bundeshaushalt 1 Mrd. € für den Umbau und für den Ausgleich des Mehraufwandes im Zucht- und Mastschweinebereich zur Verfügung. Die Borchert-Kommission errechnete jedoch einen jährlichen Bedarf von 3 bis 4 Mrd. €.

Ebenfalls beschäftigte die Schaffung eines verursachergerechten Düngerechts die Agrarpolitik weiter. Einer Protokollerklärung der Bundesregierung im Juli 2022 sind bisher keine Taten gefolgt, auch eine Initiative Bayerns dazu blieb unberücksichtigt. Im Rahmen der Novellierung des Düngegesetzes sollen der Bundesregierung nun Verordnungsermächtigungen für die Stoffstrombilanzverordnung und die Monitoringverordnung übertragen werden. Nachdem erstere nicht für Ausnahmen von Bewirtschaftungsbeschränkungen nach der EU-Nitratrichtlinie herangezogen werden kann, hat sich Bayern für eine Aufhebung der Verordnung stark gemacht. Leider haben die jeweiligen Regierungskoalitionen in den Ländern verhindert, dass auch der Bundesrat entsprechend Stellung beziehen konnte.

Bei den vielen Verordnungsvorhaben zur Umsetzung der neuen GAP, der Öko-Kennzeichenverordnung oder etwa Verordnungen im Weinrecht hat Bayern seine Erfahrungen mit einer effizienten Förderabwicklung eingebracht und stets für eine schlankere Bürokratie gesorgt und handwerkliche Fehler geheilt. So konnte etwa erreicht werden, dass der Nachweis des aktiven Betriebsinhabers auch noch nachträglich erbracht werden konnte oder dass die weinbaulichen Fördergelder nicht ungenutzt wieder an die EU zurückgegeben werden mussten. Eine eigene Bundesrats-Initiative zur Einführung von Bagatellgrenzen und damit zur massiven Erleichterung für Antragsteller und Verwaltungen bezüglich etwaiger Rückforderungen liegt seit April 2023 von den Regierungsfraktionen ungeachtet beim Deutschen Bundestag. Da eine Unterstützung des Bundes weiterhin nicht zu erwarten ist, strebt Bayern eine eigene Landesregelung an, um zusätzliche bürokratische Belastungen zu vermeiden.

Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik im Bereich des Bundeshaushalts waren etwa steuerliche Aspekte, wie die Tarifglättung, die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage oder eine höhere Agrardieselrückerstattung. Darüber hinaus wurde stets eine adäquate Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eingefordert, um die wichtigen Aufgaben in den ländlichen Räumen erfüllen zu können.

Im Bereich der nationalen Wald- und Forstpolitik waren wichtige Themen die neue Bundesförderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, der Schutz alter, naturnaher Buchenwälder und die Novelle des Bundeswaldgesetzes. Bayern hat sich an vielen Stellen für eine aktive und ausgewogene, nachhaltige Waldbewirtschaftung eingesetzt, die sich in diesen nationalen Prozessen und Förderprogrammen widerspiegeln muss, um die Herausforderungen (insbesondere Klimaanpassung) bewältigen und die Wälder in gesundem, stabilem Zustand erhalten zu können.