Tiergesundheit
Tiergesundheit bedeutet nicht allein die Freiheit von Krankheiten, sie ist auch wesentlicher Bestandteil für das Wohlbefinden der Tiere, die öffentliche Gesundheit, den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit. Gesunde Tiere bilden die Basis für die Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Nahrungsmittel tierischer Herkunft. Der Freistaat Bayern sieht in der Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere eine wichtige Aufgabe.
In einem globalisierten Agrarmarkt werden hohe Anforderungen an die Tiergesundheit gestellt. Eine Schwachstelle in der Produktionskette kann gravierende Folgeschäden nach sich ziehen. Über die bestehenden Gesundheits- und Kontrollprogramme hinaus werden vom Freistaat Bayern auch Tiergesundheitsmaßnahmen unterstützt. Die finanzielle Unterstützung der für die „ständige Überwachung“ erforderlichen Untersuchungen im Rahmen des freiwilligen Verfahrens „Statusuntersuchung Afrikanische Schweinepest“ (ASP) gehört zu diesen Maßnahmen, ebenso wie die Aufrechterhaltung des im Jahr 2011 für ganz Bayern erreichten Status der Freiheit in Bezug auf das bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) und die Bekämpfung der bovinen Virusdiarrhoe (BVD).
Die zuverlässige Erfassung von Informationen über den Gesundheitsstatus der Tiere und der Austausch dieser Daten zwischen den verschiedenen Stufen der Veredelungskette werden in Bezug auf die Themen „Lebensmittelsicherheit“ und „Tierwohl“ immer wichtiger. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat deshalb bereits im Frühjahr 2015 das Projekt zur „Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls in bayerischen Tierhaltungsbetrieben auf Basis von Schlachttierbefunden und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schlachtung von Rindern, Schweinen, Masthühnern, Mastputen und Mastenten stehenden Parametern“ gestartet. Die in diesem Rahmen erfassten Daten werden nun in Zusammenarbeit mit den verschiedenen bayerischen bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen um Haltungs-, Fütterungs- und Leistungsindikatoren zu einer bayerischen Tierwohldatenbank verknüpft. Ziel ist es, den Tierhalterinnen und Tierhaltern entsprechende Indikatoren für die Tiergesundheit und das Tierwohl zur Verfügung zu stellen, die unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch zu Beratungszwecken genutzt werden können. Das Vorhaben wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Ferner fördert das StMELF Projekte, die in der Praxis umsetzbare Erkenntnisse zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit erwarten lassen. Durch die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird die Verbesserung der Haltungsbedingungen und damit auch der Tiergesundheit unterstützt. Auch die Förderung von Tiersensoren über das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital trägt zur Verbesserung der Tiergesundheit in den Ställen bei. Über die Globalmaßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit werden vom StMELF Monitoring-Programme zur Überwachung und Verbesserung des Gesundheitsstatus in Tierhaltungen einschließlich der Biosicherheit gefördert.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die, sich seit dem Jahr 2014, über die baltischen EU-Mitgliedstaaten und Polen immer weiter ausbreitende ASP hat im Jahr 2020 Deutschland erreicht. Am 10. September wurde die Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist, im Landkreis Spree-Neiße amtlich bestätigt. Trotz unmittelbarer Einleitung der erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, wie z. B. Einrichtung von Restriktionszonen, intensive Fallwildsuche und Einzäunung von Gebieten, konnte eine Ausbreitung der Seuche nicht verhindert werden. Bis zum Jahresende 2020 wurde die ASP in Deutschland in 403 Fällen offiziell bestätigt (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Ausbruchszahlen 2020). Zunächst waren nur Wildschweine entlang der Oder in Brandenburg und Sachsen betroffen. Im Juli 2021 wurde in Brandenburg nahezu zeitgleich in drei Betrieben ASP bei Hausschweinen festgestellt. Im November 2021 erfolgte eine weitere offizielle Bestätigung bei einem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Überspringen auf weitere Hausschweinebestände konnte verhindert und die dortigen Sperrzonen mittlerweile wieder aufgehoben werden.
Die ASP konnte sich trotz intensiver Seuchenbekämpfungsmaßnahmen weiter nach Westen ausbreiten. Bis zum Ende des Jahres 2021 traten in Deutschland seit der ersten Feststellung über 3 100 Fälle bei Wildschweinen in den von ASP betroffenen Bundesländern Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommernbei auf (Quelle: Tierseucheninformationssystem (TSIS) des FLI). Die Situation ist nach wie vor dynamisch und die Restriktionszonen werden laufend an die Situation angepasst.
Das StMELF hat die umfangreichen Präventionsmaßnahmen des für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Rahmen seiner Zuständigkeiten in den Jahren 2020 und 2021 flankierend unterstützt. In Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden die Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen kontinuierlich fortgesetzt. Ferner wurde die gemeinsam mit der Bayerischen Tierseuchenkasse finanzierte Projektstelle „Biosicherheit“ beim Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) für eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zur Bedeutung der Biosicherheit bis zum Ende des Jahres 2020 fortgesetzt. Die für bayerische Betriebe seit Juli 2020 bestehende Möglichkeit der freiwilligen Statusuntersuchung des Schweinebestands ist ein zentrales Angebot, um schon im Vorfeld eines Seuchenfalles die Weichen für eine zeitnahe Vermarktung der Tiere im Seuchenfall zu stellen. Zur Erleichterung des Einstiegs in das freiwillige Verfahren „Statusuntersuchung ASP“, wurde die Untersuchung von verendeten Hausschweinen zur „ständigen Überwachung“ durch die Bereitstellung finanzieller Mittel unterstützt. Hierbei beteiligte sich das StMELF zu gleichem Anteil wie das StMUV mit 100.000 € für die Jahre 2020 und 2021.
Auf Ebene der Schlachtung hat das StMELF die Branche darauf hingewiesen, dass im Falle eines Vermarktungsverbots aufgrund von ASP-Betroffenheit Ausnahmebestimmungen für Betriebe vorgesehen sind, die über eine gesonderte Zulassung nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen verfügen. Das StMELF hat den Betrieben der Schlachtwirtschaft empfohlen, sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu setzen um betriebsspezifische Notfallpläne zu entwickeln.
Die flankierende Unterstützung der Präventionsmaßnahmen wurde im jagdlichen Bereich ebenfalls intensiv fortgesetzt. Besonders hervorzuheben sind die Fortentwicklung des „Maßnahmenpakets zur nachhaltigen Reduktion von Schwarzwild“ sowie die kontinuierliche Aktualisierung und Erweiterung der Informationen zum Schwarzwildmanagement und zur ASP im Wildtierportal Bayern.
Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Deutschland und Europa erlebten zwischen November 2020 und April 2021 eines der schwersten Geflügelpestgeschehen überhaupt. Hiervon war auch Bayern betroffen. Im Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. April 2021 sind im TSIS für Bayern insgesamt 70 Fälle, davon 12 Fälle bei gehaltenen Tieren und 58 Fälle bei Wildvögeln, erfasst. Aufgrund der Dynamik des Seuchengeschehens wurde Anfang März 2021 bayernweit eine Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Diese Maßnahme konnte Ende April 2021 wieder aufgehoben werden. Im Sommer hat sich die Lage in Deutschland beruhigt. Im Gegensatz zu früheren Einträgen war das Geschehen in Europa allerdings nicht vollständig zum Erliegen gekommen, so dass es ab Mitte Oktober 2021 wieder zu einer Zunahme der Fallzahlen gekommen ist. Ab dem 15. Oktober 2021 bis zum Jahresende sind im TSIS für Bayern insgesamt 10 Fälle erfasst worden, davon zwei Fälle bei Hausgeflügel.
Die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden veranlassen auf Grundlage von Risikobewertungen die zu ergreifenden Maßnahmen. Dazu zählen z. B. die Anordnung von verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen oder die landesweite Stallpflicht in Risikogebieten, um den Kontakt von infizierten Wildvögeln mit Nutzgeflügel zu verhindern. Wird die Geflügelpest in einem Geflügelbestand festgestellt, so müssen die gehaltenen Vögel des betroffenen Bestands getötet werden und es werden um den Seuchenbestand sogenannte Sperrzonen festgelegt, innerhalb derer besondere Schutzmaßregeln gelten. Zu diesen zählen Vermarktungsbeschränkungen und Verbringungsverbote mit teils erheblichen Auswirkungen auf das Marktgeschehen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass nach dem Marktordnungsrecht Eier von Legehennen, die auf Grund einer Beschränkung den Auslauf nicht nutzen können, maximal 16 Wochen lang weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden dürfen. Aufgrund des langanhaltenden Seuchengeschehens im Frühjahr 2021 war es in Zusammenhang mit dieser Vorgabe in einzelnen bayerischen Landkreisen erforderlich, dass Legehennenbetriebe einen Wechsel der tatsächlichen Haltungsart vornahmen.
Blauzungenkrankheit (BT)
Infolge von Nachweisen der BT vom Serotyp 8 in den Wintermonaten 2018/2019 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland lagen seither auch Teile Bayerns in den daraufhin eingerichteten Restriktionsgebieten. Innerhalb dieser Gebiete galten weitreichende Einschränkungen im Viehverkehr. So konnten ab Mai 2019 Kälber von nicht geimpften Kühen aus den Restriktionsgebieten ohne eigenen Impfschutz nicht mehr innerhalb Deutschlands in ein freies Gebiet verbracht werden. Dies hatte für bayerische Rinderhalter in den Restriktionsgebieten, die ihre Tiere nicht geimpft hatten, weitreichende Konsequenzen. Sie mussten erhebliche Preiseinbußen für Kälber von nicht geimpften Kühen hinnehmen.
Die Aufhebung einer BT-Restriktionszone ist nach EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Auch wenn bei dem BT-Geschehen kein Fall der Blauzungenkrankheit in Bayern nachgewiesen wurde, war hierfür die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Im Juni 2021 hat diese die Aufhebung der Restriktionszone in Bayern gebilligt. Damit hat ganz Bayern wieder den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit BT.
In Deutschland wurden im Oktober 2020 zwei BT-Fälle in Rheinland-Pfalz und dem Saarland gemeldet. Im Jahr 2021 wurde ein Fall im Februar ebenfalls in Rheinland-Pfalz festgestellt (Quelle: TSIS). Die BT-Impfung bzw. die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gegen BTV-8 und BTV-4 ist weiterhin zu empfehlen.
Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Die BVD wird seit 2011 in Deutschland staatlich bekämpft. Das Ziel ist, die BVD völlig zu tilgen. Kernpunkt ist eine Untersuchungsverpflichtung für alle geborenen Kälber innerhalb des ersten Lebensmonats bzw. für alle Rinder vor dem Verbringen auf Vorhandensein des BVD-Virus. Die Probenahme wird durch die Tierhalterinnen und Tierhalter beim Einziehen der Ohrmarken vorgenommen. Die Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft (Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V und Tiergesundheitsdienst Bayern e. V.) wirken bei der Logistik und der Datenerfassung unterstützend mit.
Die Prävalenz (Häufigkeit einer Krankheit in einer Population zu einem bestimmten Zeitpunkt), bezogen auf neugeborene Kälber, konnte durch die eingeleiteten Maßnahmen bundesweit von 0,473 % im Jahr 2011 auf 0,005 % im Jahr 2020 reduziert werden. In Bayern konnte die Prävalenz von 0,72 % im Jahr 2011 auf 0,01 % im Jahr 2020 reduziert werden (Quelle: FLI, Statistik zur BVD-Bekämpfung in Deutschland).
Zum 21. April 2021 erfolgte die Einführung des neuen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes. Die BVD ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie C für die optionale Tilgung gelistet und wird damit erstmalig auf EU-Ebene geregelt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung von Gebieten als „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD bzw. für die Genehmigung von BVD-Tilgungsprogrammen ist ein BVD-Impfverbot, das von einem Einstallungsverbot BVD-geimpfter Rinder in BVD-freie Bestände flankiert wird.
Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Coronaviren kommen natürlicherweise auch bei Heim- und Nutztieren vor. Diese sind allerdings von den Erregern der schweren respiratorischen Erkrankung des Menschen deutlich zu unterscheiden.
Auf Grundlage der Informationen des FLI gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass die bei uns üblichen Nutztiere/lebensmittelliefernden Tiere eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen. Bisherige Studien zeigen, dass sich weder Schweine noch Hühner, Enten oder Puten mit SARS-CoV-2 infizieren lassen. Rinder weisen zwar eine sehr geringe Empfänglichkeit für SARS-CoV-2 auf, können das Virus aber nicht weitergeben.
Um eine umfassende Übersicht über das Vorkommen und die Ausbreitung des Virus durch Tiere zu erhalten, wurde im Juli 2020 eine Meldeverpflichtung für SARS-CoV-2-Infektionen bei Haustieren durch die Aufnahme in die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten veranlasst.
Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung
Antibiotika werden eingesetzt, um kranke Tiere zu behandeln. Auch unter optimalen Haltungsbedingungen können Tiere erkranken. Sie zu behandeln, gebietet der Tierschutz. Für den Einsatz von Tierarzneimitteln gelten strenge rechtliche Regelungen, die in den vergangenen Jahren insbesondere in Bezug auf den Einsatz bei Nutztieren erheblich verschärft wurden (z. B. Umwidmungsverbot und Antibiogrammpflicht in bestimmten Fällen). Die Entscheidung über die Behandlung eines Tieres trifft der behandelnde Tierarzt.
Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) wurde 2014 ein bundesweites System zur Erfassung und Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Masttieren (Rind, Schwein, Huhn und Pute) ab einer bestimmten Bestandsgröße eingeführt. Es verpflichtet die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zur halbjährlichen Meldung ihrer Tierzahlen und Antibiotikaanwendungen in einer staatlichen Antibiotikadatenbank. Durch Benchmarking soll eine Verbesserung der Tiergesundheit und damit verbunden, eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erreicht werden. Betriebe, die deutlich mehr Antibiotika anwenden als andere Betriebe der gleichen Nutzungsart müssen Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz zu reduzieren. Die zentrale Auswertung der Evaluierung belegte bei den sechs Nutzungsarten einen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes gegenüber 2014 um insgesamt 31,6 % und damit die grundsätzliche Wirksamkeit des Konzepts, auch wenn die Reduktion nicht bei allen Nutzungsarten gleich hoch ausfiel. Sie zeigte jedoch auch erforderliche Präzisierungen auf, um die erforderliche Qualität der übermittelten Daten zu verbessern. Mit der 17. AMG-Novelle, die zum 1. November 2021 in Kraft trat, wurden entsprechende technisch-administrative Anpassungen vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer verpflichtenden Nullmeldung, wenn keine Arzneimittel mit antibakteriell wirksamen Stoffen angewendet worden sind, eine Änderung der Berechnung bei bestimmten Wirkstoffkombinationen und ein jährlicher Bericht zur Risikobewertung auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenz durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Unternehmen und Großhändler gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärzte in Deutschland abgeben werden, zu erfassen. Diese Daten werden an ein zentrales Register gemeldet und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich ausgewertet. Demnach ist die Menge der in der Tiermedizin für Haus- und Nutztiere abgegebenen Antibiotika in Deutschland im Jahr 2020 zwar leicht (4,6 %) gestiegen, dennoch ging im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, der Verbrauch der abgegebenen Antibiotika um 59 % zurück. Die Abgabemenge der für die Therapie beim Menschen besonders wichtigen Fluorchinolone stieg 2020 leicht an (6,7 %). Die Polypeptidantibiotika (Colistin) erreichten ihren bisher niedrigsten Wert seit 2011. Auch sie gehören wie die Cephalosporine der 3. und 4. Generation, die Fluorchinolone und die Makrolide zu den Wirkstoffen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft wurden (Quelle: BVL).
Das globale Problem der Antibiotikaresistenzen muss im Sinne eines „One Health“-Ansatzes durch das Zusammenwirken von Human- und Veterinärmedizin weiterhin intensiv verfolgt werden. Dem Ansatz eines zielgerichteten Antibiotikaeinsatzes und sorgfältigen Umgangs mit Antibiotika wird auch durch das neue EU-Tierarzneimittelrecht Rechnung getragen, das zukünftig weitere Anpassungen im System zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung mit sich bringen wird.
Gesundheitsmonitoring beim Rind
Seit 1. Januar 2020 ist Pro Gesund ein Bestandteil der Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Es wurde damit zu einem dauerhaften Angebot des Landeskuratoriums der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV), das hier eng mit dem Bundesverbands praktizierender Tierärzte in Bayern (bpt) und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zusammenarbeitet. Die Grundfinanzierung erfolgt im Rahmen der staatlichen Förderung der Milchleistungsprüfung. Ziel des Projektes ist es, die Gesundheit und Langlebigkeit der Rinder durch die Erhebung und Analyse von Krankheitsdiagnosen und gesundheitsrelevanten Beobachtungen zu verbessern. Die Teilnahme beruht auf einer freiwilligen Erklärung von Landwirt und Tierarzt. Die erhobenen Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert und können von Landwirtinnen und Landwirten und von den jeweils betreuenden Tierärztinnen und Tierärzten in speziellen Online-Anwendungen ausgewertet werden. Damit ist es z. B. möglich, Schwachstellen der eigenen Herde im Gesundheitsbereich frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen bei absehbaren Problemen einzuleiten oder im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung effektive Strategien zur Verbesserung der Gesundheit zu entwickeln. Derzeit nehmen an Pro Gesund 175 Tierärzte und 3 867 Betriebe, davon 951 Betriebe zusammen mit Tierarzt, teil (Stand: 31. Dezember 2021; Quelle: LKV).