https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/massnahmen-zum-klimaschutz.html

Maßnahmen zum Klimaschutz

Die Weltgemeinschaft hat auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris das rechtlich verbindliche Ziel vereinbart, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5° Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Damit sollen die schlimmsten Folgen des Klimawandels und das Schwinden von Anpassungsmöglichkeiten vermieden werden.

Die Land- und Forstwirtschaft ist Emissionsquelle von Treibhausgasen, geringfügig auch Senke von Kohlenstoff und produziert nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energieträger zur Substitution von treibhausgasintensiven Rohstoffen. Zugleich ist der Sektor mit am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen. Die Anpassungsmöglichkeiten sind begrenzt. Klimaschutz liegt daher im ureigenen Interesse der Land- und Forstwirtschaft. Es gilt, die Minderungspotentiale in allen Bereichen voll auszuschöpfen.

Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 % und bis 2040 um mindestens 88 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Ziel ist die nationale Treibhausgasneutralität bis 2045. Zudem gelten in einzelnen Sektoren zulässige Jahresemissionsmengen. Für den Sektor Landwirtschaft ist bis 2030 eine zulässige Jahresemissionsmenge von 56 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten vorgeschrieben. 2022 lag die vom Umweltbundesamt veröffentlichte Jahresbilanzmenge im Sektor Landwirtschaft bei ca. 53 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente und damit unter der für 2020 maximal zulässigen Menge von 67 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Gleichzeitig sind sehr ehrgeizige Ziele für eine Steigerung der Senkenwirkung des Bereichs Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Gesetz verankert, deren Realisierbarkeit teilweise bezweifelt werden.

Mit dem Bayerischen Klimaschutzgesetz mit Klimaschutzprogramm hat sich Bayern zu konsequentem Handeln verpflichtet und mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten Novelle das Ambitionsniveau erhöht. Die Klimaneutralität des Freistaates Bayern bis spätestens 2040 ist nun im Gesetz verankert, ebenso die besondere Bedeutung von Maßnahmen wie Energieeinsparung, effiziente Nutzung und Speicherung von Energie und Ausbau erneuerbarer Energien. Wichtige Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft als Beitrag zur Zielerreichung sind:

  • Ausbau des Ökolandbaus in Bayern durch das Landesprogramm BioRegio 2030
  • Förderung von Humuserhalt und -aufbau im Ackerland
  • Erforschung, Förderung und Umsetzung klimaverträglicher landwirtschaftlicher Moorbodennutzung
  • Die Umsetzungen zum Moorwaldprogramm
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Nutztierhaltung
  • Nutzung der Potentiale der erneuerbaren Energien
  • effizienter, klimaschonender Umgang mit Betriebsmitteln, insbesondere Stickstoffdüngern
  • Klimaschutzberatung im Rahmen von „LandSchafftEnergie
  • Intensivierung der Forschung zur klimaangepassten und klimaschonenden Landwirtschaft
  • Stärkung des Klimabewusstseins durch Projekte der Ländlichen Entwicklung und LEADER
  • Bildung und Beratung zum Klimaschutz in Hauswirtschaft und Landwirtschaft
  • Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
  • Die Verdoppelung der jährlichen Waldumbaufläche auf 12 000 ha
  • Anstrengungen zur Steigerung der Erstaufforstungsfläche
  • Priorität beim Einsatz des Baustoffes Holz
  • Ausnahmetatbestände für die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald

Im Rahmen der bayerischen Agrarumwelt- und Klimaprogramme KULAP und VNP sowie im Agrarinvestitionsförderprogramm wurde die Förderung konsequent auf den Klima-, Boden- und Wasserschutz und auf den Erhalt der Biodiversität und der Kulturlandschaft ausgerichtet.