https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/ausgleichszulage.html

Ausgleichszulage (AGZ)

In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte als Teilkompensation der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage. Damit sollen die Fortführung der Landwirtschaft in diesen Gebieten sowie die flächendeckende Pflege und die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig gesichert werden.

Nach Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wurden die benachteiligten Gebiete in Bayern neu abgegrenzt. Diese Neuabgrenzung gilt seit dem Jahr 2019. Weitere Informationen zur Neuabgrenzung finden Sie hier. Seit dem Jahr 2019 gilt auch ein neues Bezahlmodell.

Ausgleichszulage nach Regierungsbezirken*

GebietGeförderte Betriebe 2022Geförderte Betriebe 2023Anerkannte geförderte Fläche insgesamt 2022 (ha)Anerkannte geförderte Fläche insgesamt 2023 (ha)Anerkannte geförderte Fläche 2022 (ha je Betrieb)Anerkannte geförderte Fläche 2023 (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag 2022 (€/Antragsteller)Ø Förderbetrag 2023 (€/Antragsteller)
Oberbayern15.19914.020388.211360.68925,5425,731.5321.583
Niederbayern8.3866.859176.358148.16721,0321,601.3641.498
Oberpfalz10.84310.460350.123340.66232,2932,571.9911.983
Oberfranken7.9057.608285.560273.98436,1236,012.0722.030
Mittelfranken8.0727.556278.769261.17634,5434,571.3751.353
Unterfranken6.1435.944238.513226.17738,8338,051.7161.641
Schwaben10.5049.650306.159284.23329,1529,451.6411.700
Bayern67.05262.0972.023.6931.895.08830,1830,521.6641.691

* Ausgleichszulage und geförderte Betriebe gesamt, inkl. Übergangszahlungen.

Für Antragsteller mit Flächen in der historischen Agrarzone (bis zum Jahr 2018) wurde eine Übergangszahlung (sogenanntes „Phasing out“) gewährt. Die Zahlung betrug in 2019 80 % und in 2020 40 % der Zahlungen, die sich auf Basis der AGZ-Richtlinie des Jahres 2018 errechneten. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden einheitlich 25 € je Hektar förderfähiger Fläche gewährt.

Ebenfalls bis inklusive des Jahres 2022 wurde ein Zuschlag in Höhe von 50 € je Hektar für die Bewirtschaftung kleinstrukturierter Flächen (< 0,5 ha) gewährt. Dieser Zuschlag wurde ab 2023 unter dem neuen Namen „Förderung kleiner Strukturen“ als Maßnahme K99 in das bayerische Kulturlandschaftsprogramm KULAP überführt. Die Förderbedingungen wurden dabei verbessert. Statt bisher 50 €/ha für Feldstücke bis 0,5 ha beträgt der Zuschuss für Feldstücke bis einschließlich 0,5 ha 60 €/ha und für Feldstücke über 0,5 bis einschließlich 1,0 ha 30 €/ha.

Die Finanzierung der Ausgleichszulage erfolgt seit dem Jahr 2000 zu 50 % aus EU-Mitteln, zu 30 % aus Bundes- und zu 20 % aus Landesmitteln.

Ausgleichszulage in Bayern ab dem Jahr 2019*

JahrBerggebiet – Zahl der geförderten Betriebe Berggebiet – Ausbezahlte AGZ (Mio. €)Naturbedingt benachteiligtes Gebiet – Zahl der geförderten BetriebeNaturbedingt benachteiligtes Gebiet – Ausbezahlte AGZ (Mio. €)Spezifisches Gebiet – Zahl der geförderten BetriebeSpezifisches Gebiet – Ausbezahlte AGZ (Mio. €Insgesamt – Zahl der geförderten BetriebeInsgesamt – Ausbezahlte AGZ (Mio. €)
201918.13240,4923.85643,4622.82525,6664.813109,61
202017.91340,4423.53843,0922.59425,6464.045109,17
202117.83740,4423.36543,0122.45525,5863.657109,03
202217.75340,3623.11942,8422.27325,5263.145108,72
202317.50339,3322.72441,4321.87024,2762.097105,03

* Ohne Übergangszahlungen (siehe unten).

Folgende Übergangszahlungen wurden seit der oben genannten Neuabgrenzung der Gebietskulisse ausbezahlt (bis einschließlich 2022):

  • 2019: 3,32 Mio. € an 6 920 Antragsteller
  • 2020: 1,49 Mio. € an 4 714 Antragsteller
  • 2021: 2,81 Mio. € an 6 484 Antragsteller
  • 2022: 2,85 Mio. € an 6 528 Antragsteller.