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Einkommensentwicklung in den Klein- und Nebenerwerbsbetrieben

Als Klein- und Nebenerwerbsbetriebe werden alle Betriebe mit einem Standardoutput unter 50.000 € oder weniger als einer Arbeitskraft im Betrieb klassifiziert.

Die vitalen ländlichen Räume Bayerns bieten den Inhabern von Klein- und Nebenerwerbsbetrieben vielfältige, über die Landwirtschaft hinausgehende Möglichkeiten zur Einkommenskombination. Die Inhaber der meist als Familienbetriebe geführten Klein- und Nebenerwerbsbetriebe übernehmen auch wichtige gesellschaftliche Funktionen und ehrenamtliches Engagement auf dem Land.

Die betriebliche Stabilität eines Klein- und Nebenerwerbsbetriebes ist in hohem Maße von der Sicherheit des außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatzes des Betriebsinhabers (bzw. dessen Ehepartners) abhängig. Für die Einkommenserzielung und -sicherung der Inhaber von Klein- und Nebenerwerbsbetrieben sind daher die Gewinnhöhe und die Höhe der Eigenkapitalbildung eher von ergänzender Bedeutung.

Ergebnisse der Klein- und Nebenerwerbsbetriebe in den Wirtschaftsjahren 2021/2022 und 2022/2023

MerkmalEinheitWirtschaftsjahr 2021/2022Wirtschaftsjahr 2022/2023Veränderung (%)
Betriebsgrößeha LF20,9121,151,1
Vergleichswert€/ha LF626608–2,9
ArbeitskräfteAK/Betrieb0,910,921,1
dar. Familien-AKFAK/Betrieb0,890,890
Unternehmensertrag€/Unternehmen88.974100.61513,1
Gewinn€/ha LF700(881)25,9
Gewinn€/Unternehmen14.642(18.633)27,3
Gewinnrate%16,518,512,1
Außerbetriebliches Erwerbseinkommen€/Inhaberehepaar22.46817.518–22,0
Gesamteinkommen€/Inhaberehepaar43.22143.8921,6
Anteil des Gewinns am Gesamteinkommen%33,942,5
Unternehmensbezogene Beihilfen€/Unternehmen11.40611.386–0,2
Anteil der Beihilfen am Gewinn%7861
Anteil der Beihilfen am Unternehmensertrag%1311

Im WJ 2022/2023 erzielten die Klein- und Nebenerwerbsbetriebe einen Gewinn von durchschnittlich 18.633 € je Unternehmen. Dieser entsprach rund 42 % des Gesamteinkommens der Inhaber.

Die unternehmensbezogenen Beihilfen lagen im Mittel bei 11.386 € je Betrieb. Auf den Gewinn bezogen hatten die Beihilfen einen Anteil in Höhe von 61 %.