Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen nur nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis durchgeführt werden. Leitbild ist der integrierte Pflanzenschutz, wonach unter Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden soll. Die Staatsregierung hat das Ziel, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2028 zu halbieren.
Der Schutz der Kulturpflanzen ist dabei eng verknüpft mit der Schonung der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität sowie dem Schutz des Verbrauchers und der Anwender. Insbesondere gilt es, Gefahren abzuwenden, die sich durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt ergeben können. Hierzu bedarf es der kontinuierlichen Bereitstellung von stets aktuellen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen, z. B. Prognosemodelle, flankiert durch eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung und ein vielfältiges Beratungsangebot. So stellt die Aufklärung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Schaderreger, Kulturpflanze, Standort und Witterung die Grundlage zur Lösung der Pflanzenschutzprobleme im konventionell wie im ökologisch wirtschaftenden Betrieb dar. Außerdem unterstützt die Staatsregierung Investitionen in moderne Technologien zur Reduktion chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel über BaySL Digital wie z. B. kamerageführte Hacken, Spotspraying-Systeme oder Hackroboter. Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) werden erste Maßnahmen zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes seit 2021 angeboten. Hierzu zählen die Maßnahme „Trichogramma-Einsatz“ in Mais sowie die Maßnahme „Herbizidverzicht im Ackerbau“. Zur Weiterentwicklung des KULAP in der kommenden EU-Förderperiode ab 2023 sind zudem weiterführende Konzepte in Prüfung.
Ausführliche Informationen bietet das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Neue Forschungsergebnisse müssen ebenso wie neue Erkenntnisse und Vorschriften im Pflanzenschutz schnell in die Praxis gelangen. Seit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes im Jahr 2012 sind sachkundige Personen verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme wahrzunehmen. Kernthemen sind dabei der integrierte Pflanzenschutz und Rechtsgrundlagen. In Bayern wurde festgelegt, dass die Durchführung dieser Fortbildungsveranstaltungen durch Dritte erfolgen soll. Deren Anerkennung erfolgt durch das Institut für Pflanzenschutz der LfL. In Bayern wurden im dritten 3-Jahreszeitraum für Sachkunde-Fortbildungen (2019 bis 2021) im Rahmen der von der LfL anerkannten Veranstaltungen mehr als 81 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – aufgrund der Coronapandemie weit überwiegend online – fortgebildet.
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird über entsprechende Kontrollen geprüft. Die Kontrollen erfolgen auf Basis des Handbuchs des bundesweit geltenden Pflanzenschutz-Kontrollprogramms.
Im Jahr 2020 wurden 580 und im Jahr 2021 753 Kontrollen als Anwendungskontrollen auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen sowie als Betriebskontrollen durchgeführt. Dabei wurden u. a. die Sachkunde der Anwender, die Einhaltung der Prüfpflicht der Pflanzenschutzgeräte, die Dokumentation sowie die Einhaltung der Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen kontrolliert. Über alle Kontrolltatbestände gerechnet betrug die Beanstandungsquote im Jahr 2020 7,1 % und im Jahr 2021 6,4 %.