Finanzierung agrar- und forstpolitischer Maßnahmen
Die Zuständigkeiten für die Förderung der bayerischen Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums teilen sich der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union (EU).
Europäische Union
Die Aufgabenschwerpunkte der EU liegen in der Einkommensstabilisierung, der Strukturpolitik und – mit abnehmender Bedeutung – in der Marktpolitik. Mit Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert die EU die noch verbliebenen Marktordnungsmaßnahmen sowie die Direktzahlungen zur Stabilisierung landwirtschaftlicher Unternehmen und zur Honorierung der Gemeinwohlleistungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik).
Außerdem legt die EU den Rahmen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums fest und beteiligt sich mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch Kofinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und durch Kofinanzierung von reinen Landesmaßnahmen (2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik).
Die Gewährung der EU-Direktzahlungen für die die landwirtschaftlichen Betriebe sowie bestimmte Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind an die Einhaltung von Mindestanforderungen in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheit geknüpft (Cross Compliance).
Zusätzlich stellte die EU Fördermittel u. a. für eine ökologisch nachhaltige, wettbewerbsfähige und innovative Aquakultur und Fischerei zur Verfügung. Diese werden mit Landesmitteln kofinanziert. Grundlage dieses Förderprogrammes ist der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Transparenz und Kontrolle der EU-Zahlungen
Das zentrale Internetportal für die Veröffentlichung von EU-Agrarzahlungen in Deutschland und für die zentrale Suche nach Zahlungsempfängern ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) zu finden.
Für die beiden EU-Agrarfonds EGFL und ELER wurden von der Zahlstelle Bayern im Haushaltsjahr 2021 EU-Mittel in Höhe von insgesamt rd. 1,16 Mrd. € an die Zuwendungsempfänger – rd. 104 000 Empfänger beim EGFL sowie rd. 87 000 Empfänger beim ELER – ausgezahlt.
Im Rahmen der von der EU vorgegebenen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen für die beiden Agrarfonds wurden für das Antragsjahr 2021 über 7 500 Kontrollen in Bayern durchgeführt. Die dabei festgestellten Verstöße gegen Förderbestimmungen führten hinsichtlich der eingesetzten EU-Mittel zu Rückforderungen in Höhe von rd. 1,10 Mio. €, was einem Anteil von 0,10 % am gesamten EU-Auszahlungsvolumen der bayerischen Zahlstelle entspricht.
Bund
Knapp zwei Drittel des Haushaltes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Einzelplan 10) entfallen auf die Agrarsozialpolitik, die im alleinigen Zuständigkeitsbereich des Bundes liegt.
Des Weiteren leistet der Bund den Hauptfinanzierungsanteil an den Förderungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die GAK ist ein wichtiges Instrument des Bundes und der Länder für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, zur Marktstrukturverbesserung, zur Förderung forstlicher Maßnahmen, einer flächendeckenden Landbewirtschaftung, von Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung, des ökologischen Landbaus und zur Honorierung von Agrarumweltleistungen.
Freistaat Bayern
Die Aufgabenschwerpunkte auf Landesebene (teilweise gemeinsam mit EU und Bund) liegen in folgenden Bereichen:
- Agrarforschung, Agrarbildung und Beratung,
- Erhaltung der Kulturlandschaft, der Biodiversität und der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Verbesserung der Produktivität und Qualität,
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft,
- Agrarstrukturpolitik (Entwicklung ländlicher Räume) gemeinsam mit Bund und EU.
Durch ein vielfältiges Maßnahmenangebot fördert der Freistaat die Entwicklung im ländlichen Raum und unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Ernährungswirtschaft. Bayern stellt dafür die notwendigen Finanzmittel im Haushaltsplan (Einzelplan 08) zur Verfügung, die entweder durch Mittel der EU und/oder des Bundes (GAK) kofinanziert oder als alleinige Landesmaßnahmen eingesetzt werden.