Beratung im Garten- und Weinbau
Die staatliche Gartenbauberatung konzentriert sich auf die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) Kitzingen-Würzburg (Zuständigkeitsgebiet Bayern Nord = Unter- und Oberfranken), Fürth-Uffenheim (Zuständigkeitsgebiet Bayern Mitte = Mittelfranken und Oberpfalz), Landshut (Zuständigkeitsgebiet Bayern Süd-Ost = Niederbayern und östliches Oberbayern) und Augsburg (Zuständigkeitsgebiet Bayern Süd-West = Schwaben und westliches Oberbayern). Die lokale Zuständigkeit je Landkreis ist hier nachlesbar.
An den o. g. ÄELF gibt es jeweils eine Abteilung Gartenbau mit den Sachgebieten Betriebsentwicklung und Markt sowie Bildung. Die Abteilungen Gartenbau sind Ansprechpartner für Fragen der Unternehmensführung und -entwicklung (inklusive Orientierungsberatung zum ökologischen Gartenbau) sowie für Stellungnahmen in Fachangelegenheiten der gärtnerischen Erzeugung, für die Beratung zu einzelbetrieblichen Förderprogrammen und für die Berufs- und Erwachsenenbildung.
Im Rahmen der Verbundberatung übernehmen die Abteilungen Gartenbau an den ÄELF Koordinierungsfunktion für die Verbundberatungspartner. Dafür wurden folgende Kompetenzzentren eingerichtet:
- Bayern Nord: Zierpflanzenbau, Obstbau, Baumschule
- Bayern Mitte: Gemüsebau unter Glas
- Bayern Süd-Ost: Freilandgemüsebau.
Das Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau (IEF) und das Institut für Stadtgrün und Landschaftsbau (ISL) der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) unterstützen die Arbeit der Abteilungen Gartenbau an den ÄELF und der Verbundberatungspartner mit praxisnahen Versuchen.
Die bayerischen Winzer finden von der Förderung über Marktangelegenheiten, Ökonomie, Aus- und Fortbildung, Qualifizierung bis zur Forschung alles unter dem Dach der LWG in Veitshöchheim. Das Institut für Weinbau und Oenologie (IWO) an der LWG ist eine landesweite Serviceeinrichtung. Sie stellt als praxisnahe Forschungseinrichtung die Versuchsergebnisse der Beratung und den Winzern direkt zur Verfügung.