Maschinen- und Betriebshilfsringe
Die Maschinen- und Betriebshilfsringe (MR) haben die Aufgabe, die Vermittlung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte und Maschinen zwischen bäuerlichen Betrieben flächendeckend in Bayern zu organisieren. Der zunehmende Kapitalbedarf für moderne, umweltschonende Präzisionslandtechnik macht eine wirtschaftliche Auslastung des landwirtschaftlichen Maschinenparks erforderlich. Dazu werden intelligente logistische und organisatorische Lösungen benötigt, die von den MR angeboten werden. Neben der Vermittlungsleistung gehört auch die Organisation von Maschinengemeinschaften und kompletten Arbeitsketten (z. B. der Zuckerrübenabfuhr) zu den Schwerpunktaufgaben.
Ende 2023 waren in Bayern 88 030 land- und forstwirtschaftliche Mitglieder in 67 MR zusammengeschlossen, die einen Gesamtverrechnungswert von rd. 425 Mio. € bzw. 6,34 Mio. € je MR erzielten. MR-Mitglieder bewirtschaften rd. 87 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) Bayerns.
Entwicklung der Maschinenringe in Bayern und deren Ergebnisse
Jahr | Mitglieder | LF insgesamt (ha) | Durchschnittliche Betriebsgröße der Mitgliedsbetriebe (ha) | Verrechnungswert (Mio. €) | Umsatz (ha/€) |
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2021 | 89.520 | 2.771.000 | 31,0 | 415,5 | 150 |
2022 | 89.051 | 2.770.000 | 31,1 | 411,1 | 148 |
2023 | 88.030 | 2.758.000 | 31,3 | 424,9 | 154 |
Die Vermittlung der nebenberuflichen Betriebsaushilfe mit Arbeitskräften stellt eine weitere wichtige Säule im Leistungsangebot der MR dar. Im Jahr 2023 erreichte der Verrechnungswert hierfür 23,7 Mio. €. Rd. 1 000 Vollarbeitskräfte leisteten dabei über 1,8 Mio. Einsatzstunden.
Entwicklung des Betriebshilfsdienstes
Jahr | Verrechnungswert alle MR (Mio. €) | Verrechnungswert je MR (Mio. €) | Einsatzstunden alle MR (1.000 Stunden) | Einsatzstunden je MR (1.000 Stunden) | Vollarbeitskräfte alle MR | Vollarbeitskräfte je MR |
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2021 | 28,5 | 0,42 | 2.036 | 30 | 1.131 | 16,6 |
2022 | 24,1 | 0,36 | 1.804 | 27 | 1.002 | 15,0 |
2023 | 23,7 | 0,35 | 1.809 | 27 | 1.005 | 15,0 |
Über den klassischen Tätigkeitsbereich hinaus haben die MR seit 1994 die gesetzliche Möglichkeit, Tochterunternehmen zu gründen, die qualifizierte gewerbliche Dienstleistungen im ländlichen Raum anbieten und durchführen können. Diese Dienstleistungen werden aus Wettbewerbsgründen nicht gefördert. Die Förderung beschränkt sich deshalb auf die Vermittlung landwirtschaftlicher Maschinen sowie nebenberuflicher sozialer und wirtschaftlicher Betriebshilfe von Landwirt zu Landwirt.
Die maximale Gesamtfördersumme beträgt jährlich knapp 3,0 Mio. €.
Die gewerblichen Tochterunternehmen erwirtschafteten 2023 einen Umsatz von rd. 135 Mio. € auf dem gewerblichen Dienstleistungssektor und boten dadurch vielen landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.