Maschinen- und Betriebshilfsringe
Die hauptamtlich geführten Maschinen- und Betriebshilfsringe (MR) haben die Aufgabe, die Vermittlung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte und Maschinen zwischen bäuerlichen Betrieben flächendeckend in Bayern zu organisieren. Der zunehmende Kapitalbedarf für moderne, umweltschonende Präzisionslandtechnik macht eine wirtschaftliche Auslastung des landwirtschaftlichen Maschinenparks erforderlich. Dazu werden intelligente logistische und organisatorische Lösungen benötigt, die von den MR angeboten werden. Neben der Vermittlungsleistung gehört auch die Organisation von Maschinengemeinschaften und kompletten Arbeitsketten zu den Schwerpunktaufgaben.
Ende 2020 waren in Bayern 90 130 land- und forstwirtschaftliche Mitglieder in 68 MR zusammengeschlossen, die einen Gesamtverrechnungswert von rd. 398 Mio. € bzw. 5,85 Mio. € je MR erzielten. MR-Mitglieder bewirtschaften rd. 87 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) Bayerns.
Entwicklung der Maschinenringe in Bayern und deren Ergebnisse
Jahr | Mitglieder | LF insgesamt (ha) | Durchschnittliche Betriebsgröße der Mitgliedsbetriebe (ha) | Verrechnungswert (Mio. €) | Umsatz (ha/€) |
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2018 | 91.031 | 2.789.000 | 30,6 | 384,8 | 138 |
2019 | 90.290 | 2.781.000 | 30,8 | 399,4 | 144 |
2020 | 90.130 | 2.776.000 | 30,8 | 398,2 | 143 |
Die Vermittlung der nebenberuflichen Betriebsaushilfe mit Arbeitskräften bleibt eine wichtige Säule im Leistungsangebot der MR. Im Jahr 2020 erreichte der Verrechnungswert hierfür 31,1 Mio. €. Knapp 1 200 Vollarbeitskräfte leisteten dabei über 2,1 Mio. Einsatzstunden.
Entwicklung des Betriebshilfsdienstes
Jahr | Verrechnungswert alle MR (Mio. €) | Verrechnungswert je MR (Mio. €) | Einsatzstunden alle MR (in 1.000 Stunden) | Einsatzstunden je MR (in 1.000 Stunden) | Vollarbeitskräfte alle MR | Vollarbeitskräfte je MR |
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2018 | 34,2 | 4,90 | 2.396 | 34 | 1.331 | 19,0 |
2019 | 32,9 | 0,48 | 2.239 | 33 | 1.244 | 18,3 |
2020 | 31,1 | 0,46 | 2.126 | 31 | 1.181 | 17,4 |
Über den klassischen Tätigkeitsbereich hinaus haben die MR seit 1994 die gesetzliche Möglichkeit, Tochterunternehmen zu gründen, die qualifizierte gewerbliche Dienstleistungen im ländlichen Raum anbieten und durchführen können. Diese Dienstleistungen werden aus Wettbewerbsgründen nicht gefördert. Die Förderung beschränkt sich deshalb auf die Vermittlung landwirtschaftlicher Maschinen sowie nebenberuflicher sozialer und wirtschaftlicher Betriebshilfe von Landwirt zu Landwirt.
Die maximale Gesamtfördersumme beträgt jährlich knapp 3,0 Mio. €.
Die gewerblichen Tochterunternehmen erwirtschafteten 2020 einen Umsatz von rd. 106 Mio. € auf dem gewerblichen Dienstleistungssektor und boten dadurch vielen landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.