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EU-Direktzahlungen

Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) im Jahr 2015 erhalten Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe eine Basisprämie in Verbindung mit der Aktivierung von Zahlungsansprüchen (ZA). Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichten sich die Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber auch zur Erhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening), wofür zusätzlich die Greeningprämie (rd. 83 € je ha) gewährt wird. Auf Antrag erhalten Landwirte eine Umverteilungsprämie für die ersten 30 ZA (rd. 51 € je ha) sowie eine verringerte Umverteilungsprämie für weitere 16 ZA (rd. 30 € je ha). Junglandwirte mit Anspruch auf die Basisprämie können zusätzlich für maximal 90 aktivierte ZA die Zahlung für Junglandwirte beantragen (44 € je ha).

Die Aktivierung eines ZA bei der Basisprämie ist grundsätzlich nur zusammen mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche möglich. Seit 2019 haben die ZA bundesweit einen einheitlichen Wert.

Art und Umfang der in Bayern beantragten ZA

MerkmalEinheitHaushaltsjahr 2021/Antragsjahr 2020
ZA insgesamtAnzahl3.162.6041)
Gesamtwert ZA556.460.330
Ø Wert eines ZA175,95

1) Anteil am Bund: 18,77 %.

Aufteilung der Direktzahlungen in Bayern 2020 gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 (EU-Haushaltsjahr 2021/Antragsjahr 2020)

Direktbeihilfe je BetriebAnzahl der BegünstigtenAnteil der Gesamtzahl der Begünstigten (%)Absolute Beihilfenhöhe (€*)Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe (%)
< 500 € 4.1764,131.628.487,330,18
< 2.000 € 21.34921,0925.873.660,452,82
< 5.000 € 23.27623,0078.164.008,488,52
< 10.000 € 20.91320,66147.420.240,8616,08
< 50.000 € 30.33029,97580.117.734,2563,26
< 100.000 € 1.0541,0467.480.745,837,36
< 200.000 € 960,0912.324.042,951,34
< 300.000 € 110,012.569.835,860,28
> = 300.000 € 301.419.196,240,15
Summe101.208100916.997.952,25100

* Modulation bereits abgezogen.

101 208 Betriebe erhielten in Bayern im EU-Haushaltsjahr 2021 rd. 0,917 Mrd. € Direktzahlungen.

Im Durchschnitt erhielt ein Direktzahlungsempfänger im EU-Haushaltjahr 2021 rd. 9.061 €. 31 % der Betriebe mit den höchsten Direktzahlungen erhielten rd. 72 % Fördermittel. Rd. 48 % der Direktzahlungsempfänger erhielten weniger als 5.000 € und insgesamt rd. 12 % der Fördermittel.

Die Zahlungen der 1. und 2. Säule sind an die Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen von Cross Compliance (CC) gebunden.

Das Kontrolljahr 2020 stand unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Aufgrund der Gefahren und Einschränkungen durch die Pandemie erließ die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2020/532, die es ermöglichte, die Kontrollquote im Bereich Cross Compliance von 1,0 % auf 0,5 % abzusenken. Im grünen Bereich wurden somit im Jahr 2020 ca. 500 Betriebe systematisch und integriert kontrolliert, in den Rechtsakten (RA) Nitrat, Vogelschutz, Fauna-Flora-Habitat (FFH) und Erhalt der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Im Bereich Pflanzenschutz wurde eine eigenständige Risikoanalyse und Ziehung notwendig, da ab dem Kontrolljahr 2020 Pflanzenschutzmittelkontrollen grundsätzlich nicht mehr angekündigt werden durften.

Wie in den vergangenen Jahren lagen auch 2020 die Beanstandungsschwerpunkte bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich (Umwelt, Pflanze) bei der Nitratrichtlinie sowie in deutlich geringerem Umfang bei den Regelungen zum Pflanzenschutz und den GLÖZ-Standards. Ein Großteil der Verstöße wurde mit mittel (3 % Kürzung) bewertet, gefolgt von leichten (1 % Kürzung) und schweren (5 % Kürzung) Verstößen. Bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich wurden bei der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nur in geringem Umfang Verstöße festgestellt.

Des Weiteren wurden bei den systematischen Kontrollen in sechs Fällen Wiederholungsverstöße bzgl. der Einhaltung der Nitratrichtlinie festgestellt. Vorsätzliche Verstöße wurden in keinem Fall festgestellt.

Im weißen Bereich (Gesundheit von Mensch und Tier, Tierschutz) führen bei den systematischen Kontrollen wiederholt die Anforderungen zur Tierkennzeichnung (Rinder-, Schaf- und Ziegenkennzeichnung sowie Schweinekennzeichnung) und dabei insbesondere die der Rinderkennzeichnung, zu den häufigsten Beanstandungen. Der hohe Anteil an Verstößen führt hier regelmäßig zu Prüfquotenerhöhungen. Bedingt durch die Pandemie waren diese im Kontrolljahr 2020 nicht anzuwenden und wurden auf die Zeit nach der Pandemie verschoben. Bei der Rinderkennzeichnung wurde die Mehrzahl der Verstöße als leicht bewertet. Bei der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen kam die ganze Bandbreite von leicht, mittel und schwer vor. Des Weiteren gab es Beanstandungen bei der Lebensmittelsicherheit sowie beim Tierschutz bei den landwirtschaftlichen Nutztieren und Kälbern. Der Bereich der Futtermittelsicherheit und Verfütterungsverbote (TSE) spielen hinsichtlich der Verstöße eine untergeordnete Rolle.

Insgesamt wurden im weißen Bereich bei 301 Betrieben Wiederholungsverstöße festgestellt. Der Schwerpunkt liegt hier mit 207 Betrieben im RA Rinderkennzeichnung. Mit Abstand folgen die Schaf- und Ziegenkennzeichnung (27) sowie die RA Lebensmittelsicherheit (26) und Tierschutz landwirtschaftlicher Nutztiere (25). Bei 87 Betrieben wurden die Verstöße mit Vorsatz bewertet (61 im Bereich der Rinderkennzeichnung). Der überwiegende Teil dieser Verstöße war nicht auf originären Vorsatz, sondern auf Vorsatz aufgrund von Wiederholung zurückzuführen.

Das finanzielle Ausmaß CC-bedingter Kürzungen in der ersten und zweiten Säule fiel trotz der pandemiebedingt reduzierten Kontrollraten bei den systematischen Kontrollen im Kontrolljahr 2020 nur leicht. Gemessen an den gesamten Zahlungen der 1. bzw. 2. Säule liegen die CC-Kürzungen im Jahr 2020 bei 0,17 %. Bei den kontrollierten Betrieben liegt der durchschnittliche Kürzungssatz bei 3,79 %. Die angewendeten CC-Kürzungen umfassten im Jahr 2020 einen Betrag von rd. 2.275.000 €. Dieser Kürzungsbetrag bezieht sich auf alle durchgeführten systematischen und anlassbezogenen Kontrollen.