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Arbeitskräfte

Im Jahr 2023 waren rd. 221 000 Personen in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns beschäftigt, davon 62 600 vollbeschäftigt (40 oder mehr Arbeitsstunden je Woche für den landwirtschaftlichen Betrieb).

Bei den Einzelunternehmen liegt der Anteil der familienfremden Arbeitskräfte bei 22 %. Während bei den Haupterwerbsbetrieben der Anteil an familienfremden Arbeitskräften fast 33 % beträgt, beläuft sich dieser bei den Nebenerwerbsbetrieben nur auf knapp 8 %.

Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2023 (in Tausend)

Rechtsform der BetriebeInsgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedarunter Familienangehörigedavon ständige Arbeitskräfte1)davon Saisonarbeitskräfte
Insgesamt220,8145,2 63,6 35,40 40,20
Juristische Personen4,1·2) 2,50 1,70
Personengesellschaften30,0·2) 20,20 9,80
Einzelunternehmen186,7145,2 72,7 12,80 28,80
dar. Haupterwerbsbetriebe106,971,7 38,0 9,10 26,00
Nebenerwerbsbetriebe79,973,5 32,9 3,70 2,70

Quelle: LfStat

1) Ständige Beschäftigte sind Personen, die in einem unbefristeten oder für mindestens sechs Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb stehen. Hierzu rechnen auch Verwandte der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers, die nicht auf dem Betrieb leben.

2) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

Die Zahl der insgesamt in der Landwirtschaft beschäftigten Personen reicht aufgrund des hohen Anteils von Teilbeschäftigten sowie einer gewissen Anzahl von nicht ständigen Arbeitskräften zur Beurteilung der in den Betrieben geleisteten Arbeit nicht aus. Deshalb wird als Maßstab für die geleistete Arbeit der Begriff Arbeitskräfteeinheiten (AK-Einheiten) herangezogen, wobei eine AK-Einheit der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten, voll leistungsfähigen Arbeitskraft entspricht (vgl. nachfolgende Tabelle sowie Tabelle 11).

Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2023 (in Tausend AK-Einheiten)

Rechtsform der BetriebeArbeitsaufwand insgesamtdavon Betriebsinhaber und Familienangehörigedavon familienfremde ArbeitskräfteAK-Einheiten (Betrieb)AK-Einheiten (100 ha LF)
Insgesamt114,683,431,21,43,7
Juristische Personen2,1·1)2,23,84,8
Personengesellschaften16,8·1)16,82,53,4
Einzelunternehmen95,783,412,31,33,8
dar. Haupterwerbsbetriebe64,554,410,11,93,7
Nebenerwerbsbetriebe31,229,02,20,83,8

Quelle: LfStat

1) Die juristischen Personen und Personengesellschaften besitzen aufgrund ihrer Rechtsform keinen personifizierten Betriebsinhaber und auch keine Familienarbeitskräfte.

Der Beitrag der familienfremden Arbeitskräfte zum Arbeitsaufwand insgesamt beträgt bei den Nebenerwerbsbetrieben gut 7 %, bei den Haupterwerbsbetrieben knapp 16 %. Bezogen auf alle landwirtschaftlichen Betriebe werden je 100 ha LF 3,7 AK-Einheiten eingesetzt. Der Arbeitskräftebesatz ist mit 2,9 AK-Einheiten je 100 ha LF im Bundesdurchschnitt deutlich geringer (Stand Landwirtschaftszählung 2020).