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Ernährungsnotfallvorsorge

Rechtsgrundlage für die Ernährungsnotfallvorsorge ist das Ernährungssicherstellungs- und vorsorgegesetz (ESVG) vom 4. April 2017. Es enthält Vorschriften zur Sicherstellung der Grundversorgung in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge (Vollzugsvorkehrungen, Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, Selbstschutz der Bevölkerung). Im Falle einer Versorgungskrise können nach dem ESVG hoheitliche Eingriffe in den Markt erfolgen, z. B. über das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die Sicherstellung von Erzeugnissen oder Maßnahmen zur hoheitlichen Verteilung von Lebensmitteln an die Bevölkerung.

Gemäß § 59 Zuständigkeits-Verordnung sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) für den Vollzug des ESVG sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zuständig.

Dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus obliegen strategische Planungen und organisatorische, personelle und materielle Vorkehrungen. Es pflegt regelmäßigen Austausch mit dem für Katastrophenschutz zuständigen Referat des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und ist eingebunden in das gemeinsame Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern.

Die sieben Bezirksregierungen nehmen beim Vollzug des ESVG als Mittelinstanz gegenüber den ÄELF koordinierende und steuernde Aufgaben wahr.

An den ÄELF sind für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt je eine ENV-Beauftragte oder ein ENV-Beauftragter und eine Stellvertretung benannt. Diese ENV-Beauftragten sind Ansprechpartner für den Katastrophenschutz und können im Katastrophenfall in die Krisenstäbe an den Kreisverwaltungsbehörden berufen werden, um dort mit Fachwissen zur Bewältigung der Krise beizutragen. Die zur Ausübung dieser Aufgabe erforderlichen Fachkenntnisse werden den ENV-Beauftragten in den Grundlagenseminaren vermittelt.

Die Staatliche Ernährungsnotfallvorsorge bedarf einer ergänzenden privaten Vorsorge. Private Vorräte helfen nicht nur in Notfällen (Stromausfall, Erkrankung, Hochwasser, Schneechaos) oder bei sonstigen Störungen der Lieferketten, sondern machen das tägliche Leben leichter. Jeder Bürger sollte selbst Vorsorge treffen und einen kleinen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln anlegen. Informationen hierzu werden auf der Internetseite bereitgestellt.

Weitere Informationen stellt das Portal des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur allgemeinen Information der Bevölkerung bereit.