https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/bayerisches-kulturlandschaftsprogramm.html

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Auch die Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft durch den Erhalt von landschaftstypischen Wirtschaftsformen sind in diesem Kontext weiterhin von großer Bedeutung. Die Anforderungen gehen dabei jeweils über den Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts und die Anforderungen zum Erhalt des guten Zustands landwirtschaftlicher Flächen hinaus. Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das bewährte Programm für die Förderperiode 2023 bis 2027 gezielt weiterentwickelt und um neue Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Kulturlandschaft ergänzt.

Das Programm stellt ein großes Angebot an produktionsintegrierten Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sowohl Ressourcen geschont als auch gleichzeitig Lebensmittel erzeugt werden können. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten – auch mit den freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind. Entsprechend der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe gibt es Maßnahmen für Grünland, für Ackerland und für Sonderbereiche wie z. B. Spezialkulturen oder die Teichwirtschaft. Erstmalig wird im KULAP auch die Bewirtschaftung kleiner Strukturen honoriert. Mit den Zahlungen wird der Mehraufwand bzw. der entgangene Ertrag ausgeglichen, der durch die Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme entsteht.

Flankiert wird das neue KULAP von weiteren Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Im Einzelnen sind dies die Förderung des ökologischen Landbaus, Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung („Moorbauernprogramm“) sowie die Unterstützung der Sommerweidehaltung von Rindern.

Förderung des ökologischen Landbaus

Entsprechend des Staatsziels, 30 % der Fläche in Bayern bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften, wird der ökologische Landbau weiterhin bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich zum Beispiel an der Vielzahl der möglichen Kombinationen mit Maßnahmen des KULAP. Die Förderung honoriert die Bewirtschaftung des Gesamtbetriebes nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus. In den ersten beiden Jahren der Umstellung wird eine erhöhte Unterstützung gewährt.

Moorbauernprogramm

Mit der Honorierung des Umstiegs von der Acker- in eine dauerhafte Grünlandnutzung wurde 2023 der erste Mosaikstein des Bayerischen Moorbauernprogrammes gelegt. Ergänzt werden weitere Maßnahmen zur nassen Bewirtschaftung von Flächen.

Förderung des Tierwohls

Die Förderung der Sommerweidehaltung von Kühen, Aufzucht- und Mastrindern sowie Kälbern mit einer Weideprämie dient dem Tierwohl von Rindern und trägt dadurch bei, die Tiergesundheit zu steigern. Die Weideprämie wird ausschließlich mit bayerischen Mitteln gefördert.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

GebieteGeförderte Betriebe 2022Honorierung 2022 (Tsd. €)Honorierung 2022 (€/Betrieb)Geförderte Betriebe 2023Honorierung 2023 (Tsd. €)Honorierung 2023 (€/Betrieb)
Oberbayern14.54768.0254.67612.38751.0684.123
Niederbayern9.78137.5323.8378.69225.4472.928
Oberpfalz7.48537.1334.9617.63733.2704.356
Oberfranken5.31031.0885.8545.74832.1525.594
Mittelfranken5.99729.0514.8445.76622.9343.977
Unterfranken5.53743.6447.8825.96246.7967.849
Schwaben9.15149.3855.3977.60634.9174.591
Bayern59.830295.8584.94555.821246.5844.417

Zuwendungen bezogen auf das jeweilige Verpflichtungsjahr.