Beihilfen für Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor
Nach EU-Recht anerkannte Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse können im Rahmen sogenannter „operationeller Programme“ Zugang zu Beihilfen der Europäischen Union erhalten, die beispielsweise für Investitionen zur Verbesserung der Produktion oder Logistik genutzt werden können. Zur Finanzierung der operationellen Programme richten die Erzeugerorganisationen einen Betriebsfonds ein. Die Finanzierung des Betriebsfonds erfolgt grundsätzlich zu 50 % aus Mitteln der Erzeuger bzw. der Erzeugerorganisation und zu 50 % aus EU-Mitteln.
Ziele der Förderung durch die Union:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Obst- und Gemüsesektors
- Förderung der Angebotskonzentration
- Optimierung der Produktionskosten und Effizienzsteigerung in Produktion und Vermarktung
- Förderung des Einsatzes umweltfreundlicher Anbau- und Produktionsmethoden
- Erhaltung und Steigerung der Produktqualität
- Verringerung krisenbedingter Schwankungen im Einkommen der Obst- und Gemüseerzeuger
Die Höhe der Beihilfe für die drei in Bayern anerkannten Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse betrug im Berichtszeitraum (Kalenderjahre 2022 und 2023) insgesamt rd. 2,06 Mio. €.