Einkommenslage nach Fördergebieten
Die Erhaltung der Landwirtschaft in den Berggebieten und sonstigen benachteiligten Agrarzonen gehört zu den Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik. Landwirte mit Betriebsstandorten in von Natur aus benachteiligten Regionen erbringen vielfältige Leistungen zum Gemeinwohl der Gesellschaft. Als Teilkompensation der ungünstigen Standortbedingungen und anderer spezifischer Produktionsnachteile erhalten die Landwirte in diesen Gebieten die Ausgleichszulage.
Die untersuchte Gesamtheit der Haupterwerbsbetriebe stammt zu 10 % aus dem Berggebiet, zu 46 % aus der sonstigen benachteiligten Agrarzone und zu 44 % aus den nicht benachteiligten Gebieten.
Die durchschnittlichen Beihilfen der Haupterwerbsbetriebe liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Im Berggebiet und in der sonstigen benachteiligten Agrarzone fielen die Beihilfen bei den Haupterwerbsbetrieben geringfügig höher aus als im Vorjahr.
Unternehmensbezogene Beihilfen nach Fördergebieten im Wirtschaftsjahr 2020/2021*
Merkmal | Einheit | Gebietskategorie Berggebiet | Gebietskategorie Sonstige benachteiligte Agrarzone | Gebietskategorie Nicht benachteiligtes Gebiet | Insgesamt |
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Anteil an der Gesamtheit | % | 10,0 | 46,3 | 43,8 | 100 |
Betriebsgröße | ha LF | 42,17 | 65,92 | 63,79 | 61,76 |
Vergleichswert | €/ha LF | 527 | 454 | 760 | 607 |
Gewinn | €/Unternehmen | 41.572 | 45.874 | 57.379 | 50.653 |
Unternehmensertrag | €/Unternehmen | 184.839 | 263.792 | 341.449 | 290.231 |
Beihilfen insgesamt | €/Unternehmen | 29.829 | 34.536 | 27.310 | 30.364 |
dar. Ausgleichszulage | €/Unternehmen | 3.451 | (3.894) | 394 | (2.019) |
Agrardieselerstattung | €/Unternehmen | (1.139) | (2.288) | 2.417 | 2.213 |
Zinszuschüsse | €/Unternehmen | (62) | (69) | (37) | (58) |
Investitionszuschüsse (ohne Zinszuschüsse) | €/Unternehmen | (1.592) | (1.462) | (583) | (899) |
Beihilfen pflanzliche Produktion | €/Unternehmen | 0 | 244 | 50 | 76 |
Zuschüsse Tierproduktion | €/Unternehmen | 1.173 | (239) | (211) | (325) |
EU-Direktzahlungen | €/Unternehmen | (12.818) | 18.085 | 18.481 | 17.903 |
Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung | €/Unternehmen | 8.707 | 6.413 | 3.982 | 5.661 |
Beihilfen Veränderung gegenüber 2019/2020 | % | 4,8 | 4,2 | –0,8 | 0,8 |
Anteil am Unternehmensertrag | % | 16,1 | 15,4 | 8 | 10,5 |
Anteil am Gewinn | % | 71,8 | 78,7 | 47,6 | 59,9 |
Das Berggebiet (rd. 10 % der bayerischen Betriebe) lag mit seinen kleinstrukturierten Milchvieh- und sonstigen Futterbaubetrieben beim Gewinn je Unternehmen im Mittel um 20 % unter dem Durchschnittswert aller Betriebe. Die Betriebe aus dem Berggebiet erhielten Beihilfen von durchschnittlich 29.829 €. Dies entsprach nahezu dem Gesamtdurchschnitt, obwohl im Mittel die Landwirte aus dieser Gruppe eine um rd. 20 ha geringere Nutzfläche bewirtschaften. Die Ausgleichszulage und die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung hatten in den Betrieben des Berggebiets eine hohe Bedeutung. Ihr Anteil an den staatlichen Transferleistungen lag bei 12 bzw. 29 %.
Zur sonstigen benachteiligten Agrarzone (rd. 46 % der bayerischen Betriebe) gehören der Jura, das Nordbayerische Hügelland und der Keuper, die fränkischen Platten, Teile des Voralpinen Hügellandes und die schlechteren Lagen im südlichen tertiären Hügelland. Diesem Fördergebiet sind auch große Teile der ostbayerischen Mittelgebirge sowie von Spessart und Rhön zuzurechnen. In den Betrieben aus dieser Agrarzone lag der Gewinn geringfügig unter dem bayerischen Durchschnitt. Die Landwirte aus dieser Gruppe erhielten im Durchschnitt 34.536 € an Beihilfen. In der sonstigen benachteiligten Agrarzone wirtschaften überdurchschnittlich viele Milchviehbetriebe. Die wichtigsten Fördermaßnahmen waren die EU-Direktzahlungen und die Prämien für eine umweltgerechte Agrarerzeugung.
Zum nicht benachteiligten Gebiet zählen die Gäugebiete, der nördliche Teil des Tertiären Hügellandes und die besseren Lagen des südlichen Tertiären Hügellandes sowie große Teile des Voralpinen Hügellandes. Im nicht benachteiligten Gebiet befinden sich 44 % der Haupterwerbsbetriebe. Diese Gruppe erhielt Beihilfen von durchschnittlich 27.310 € je Unternehmen. Damit lagen sie um 3.055 € unter dem bayernweiten Mittelwert, wobei die EU-Direktzahlungen mit durchschnittlich 68 % der Beihilfen die größte Bedeutung hatten. An zweiter Stelle lagen die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung mit einem Anteil von 15 % an den Beihilfen.
Weitere Informationen zu den unternehmensbezogenen Beihilfen der Betriebe in den Fördergebieten enthalten die Tabellen 34 und 35.