Herdenschutz
Aufgrund zunehmender Wolfspräsenz in Bayern wurde im Mai 2020 das „Förderprogramm Investition Herdenschutz Wolf“ auf den Weg gebracht. Es unterstützt Weidetierhalter in den vom Wolf betroffenen Gebieten bei der Errichtung von präventiven Herdenschutzmaßnahmen. Richtliniengeber ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Abwicklung dieser investiven Förderung erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.
Die Herdenschutz-Förderung verfolgt das Ziel, durch die Förderung investiver Maßnahmen Nutztiere vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen und dadurch die Weidetierhaltung als besonders tierwohlgerechte Form der Nutztierhaltung weiterhin zu ermöglichen. Die Weidetierhaltung ist aus naturschutzfachlichen, landeskulturellen und sozioökonomischen Gründen für den Erhalt der Kulturlandschaften unverzichtbar.
Gefördert werden Investitionen in mobile Elektrozäune, elektrifizierte Festzäune (Neuerrichtung oder Nachrüstung), mobile Ställe für Schafe und Ziegen und Herdenschutzhunde mit bis zu 100 % der Investitionskosten. Zuwendungsempfänger sind Landwirte sowie Hobbytierhalter.
Die Förderung von Vorhaben zum Herdenschutz ist nur auf Weideflächen möglich, die innerhalb der vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als Förderkulissen festgelegten Gebiete liegen. Die Förderkulisse Zäune sowie die Förderkulisse Herdenschutzhunde sind auf der Internetseite des LfU veröffentlicht.
Im Jahr 2022 wurden rd. 5 Mio. € und im Jahr 2023 2,5 Mio. € an Fördermitteln ausbezahlt.
Zur Unterstützung der Weidetierhalter wird an jedem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Herdenschutzberatung angeboten. Weiterführende Informationen zu Herdenschutzmaßnahmen sowie rund um das Thema große Beutegreifer finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Weitere Informationen zur Förderung sind hier einsehbar.