https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/bayerischer-weg-in-der-beratung.html

Der Bayerische Weg in der Beratung

Mit der Umsetzung des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes (BayAgrarWiG) ist die Beratung in der Landwirtschaft in Bayern zweigliedrig – im „Bayerischen Weg in der Beratung“ – organisiert, zum einen in die staatliche Landwirtschaftsberatung (Offizialberatung) und zum anderen in die Beratung durch anerkannte nichtstaatliche Beratungsorganisationen (Verbundberatung).

Erste Ansprechpartner für landwirtschaftlichen Fragestellungen sind die 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit den Abteilungen L2 „Bildung und Beratung“ an jedem ÄELF und L4 „Gartenbau“, die an vier ÄELF in gartenbaulichen Schwerpunktregionen eingerichtet sind (siehe auch Kapitel „Garten- und Weinbau“).