VuVregio-Programm
Das Programm zur Förderung „Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ (VuVregio) unterstützt Vorhaben von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in den der landwirtschaftlichen Erzeugung nachgelagerten Bereichen. Diese Vorhaben dienen der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung regionaler, regional ökologischer Erzeugnisse sowie regionaler Kreisläufe. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, die selbst nicht in der landwirtschaftlichen Urproduktion tätig sind.
Das Programmziel ist die Schaffung eines Vermarktungsvorteiles für die Landwirte vor Ort. Mehr als 50 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse müssen deshalb von Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften bezogen werden.
Förderfähige Bereiche sind „Erfassung“, „Lagerung“, „Schlachtung“, „Kühlung“, „Sortierung“, „Verarbeitung“, „Verpackung“, „Etikettierung“ sowie „marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung“. Investitionen im Bereich der Schlachtung sind ebenfalls förderfähig, können aber ausschließlich von Kleinst- und kleinen Unternehmen beantragt werden.
Nach einer Überarbeitungsphase wurde die Antragstellung mit Wirkung vom 15. September 2022 mit der Förderung von Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen im Zusammenhang mit anerkannten Qualitätsprodukten (z. B. Geprüfte Qualität oder Bayerisches Bio-Siegel) sowie deutlich verbesserten Förderkonditionen für den Fleischbereich gestartet.
Vergleichbar der vorangegangenen Richtlinie kann bei Investitionen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Bei 100 % Bioanteil beträgt der Fördersatz bis zu 30 %, bei Investitionen im Rahmen der Premiumstrategie bis zu 25 %.
Neue aktuelle Förderbereiche:
- Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Qualitätsprodukten für Erzeugerzusammenschlüsse und kleinst- und kleine Schlachtbetriebe (bis zu 70 %; inkl. anteiliger Förderung für zu diesem Zweck neu eingestelltes Personal).
- Für o. g. Antragstellerkreis: Förderung der Erarbeitung von Konzepten und Studien durch Dritte (bis zu 80 %).
- Durchführung von Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung sowie Beratungsangebote.
- Erhöhte Fördersätze: Investitionen von kleinst- und kleinen Schlachtbetrieben (bis zu 40 %) sowie für die Anschaffung von mobilen oder teil-mobilen Schlachtanlagen (bis zu 45 %).
- Erhöhung des maximal zuwendungsfähigen Ausgabevolumens: Für kleinst- und kleine Schlachtbetriebe auf 500.000 €.
Insgesamt wurden seit Antragsstart der neuen Richtlinie (15. September 2022) bis Ende 2023 vier Antragsrunden durchgeführt und 2,84 Mio. € bewilligt.
Bewilligungssummen je Antragsrunde in den Jahren 2022 und 2023
Antragsrunde | Bewilligungssumme (Mio. €) |
---|---|
1 | 0,60 |
2 | 0,62 |
3 | 1,03 |
4 | 0,59 |
Anzahl bewilligter Vorhaben nach Sektoren in den Jahren 2022 und 2023
in Prozent – Schaubild 45 in höherer Auflösung
Höhe bewilligter Mittel nach Sektoren in den Jahren 2022 und 2023
in Mio. € – Schaubild 46 in höherer Auflösung
Der aktuelle Sachstand bzw. weiterführende Informationen sind hier.