Alm- und Alpwirtschaft (Berglandwirtschaft)
Die Alpenregion Bayerns ist wesentlich durch das abwechslungsreiche Nutzungsmosaik aus Talflächen, Almen und Alpen sowie Bergwäldern geprägt. Die rd. 14 200 bayerischen Bergbauernbetriebe1) bewirtschaften ca. 370 500 ha offene, abwechslungsreiche und einmalige Landschaften im alpinen Berggebiet.
Die Bergbauern erhalten und gestalten maßgeblich das Berggebiet als wertvollen Lebens- und Wirtschaftsraum, als Natur- und Erholungsraum und nicht zuletzt als Kulturraum. Einheimische und Urlauber gleichermaßen nutzen die Bergregionen für die Zwecke Wohnen, Freizeit und Erholung. Jährlich besuchen Millionen Urlauber und Erholungssuchende die Alpenregion und sichern dadurch Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Alpenraum. Gleichzeitig werden durch die Bewirtschaftung der Berggebiete einmalige Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen geschaffen und gesichert. Eine nachhaltige, intakte Berglandwirtschaft ist damit auch ein unverzichtbarer Garant für Biodiversität im Alpenraum.
Die Erhaltung der Bergland- und Alm- und Alpwirtschaft gehört deshalb zu den Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik. Zentraler Bestandteil dieser Politik ist u. a. eine zukunftsorientierte und kontinuierliche Weiterentwicklung der spezifischen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen.
Für die Aus- und Fortbildung der Bergbauern sind insgesamt vier Alm- und Alpakademien an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) in Holzkirchen, Traunstein, Weilheim (Eschenlohe) und Kempten (Immenstadt) eingerichtet. An den ÄELF in den Alpenlandkreisen wird eine kompetente Beratung für die speziellen Anliegen der Bergbauern angeboten.
Der Viehbestoß auf den rd. 1 400 bayerischen Almen und Alpen ist im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum stabil. Insgesamt wurden im Jahr 2022 auf den rd. 37 000 ha Lichtweideflächen ca. 53 000 Rinder, davon 3 900 Kühe, 4 500 Schafe und Ziegen sowie 900 Pferde gesömmert bzw. geälpt.
1) Die Methode zur Ermittlung der Bergbauernbetriebe wurde gegenüber den vorherigen Agrarberichten umgestellt. Bisher wurden alle Betriebe mit mehr als 25 %-Anteil ihrer LF innerhalb der Berggebietskulisse (nach Ausgleichszulage) als Bergbauernbetrieb gezählt. Ab dem Agrarbericht 2024 zählen alle Betriebe mit Betriebssitz in den Alpenlandkreisen und Flächen innerhalb der Berggebietskulisse zu den Bergbauernbetrieben.