https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/massnahmen-zum-klimaschutz.html

Maßnahmen zum Klimaschutz

Die Weltgemeinschaft hat auf der Weltklimakonferenz 2015 in Paris das rechtlich verbindliche Ziel vereinbart, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5° Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Damit sollen die schlimmsten Folgen des Klimawandels und das Schwinden von Anpassungsmöglichkeiten vermieden werden. Mit der Bayerischen Klimaoffensive hat Bayern 2019 ein zusätzliches bayerisches Maßnahmenpaket sowie zum 1. Januar 2021 ein neues Bayerisches Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht und sich damit zu konsequentem Handeln verpflichtet. Das damit verbundene Klimaaktionsprogramm beinhaltet die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Die Landwirtschaft ist Emissionsquelle von Treibhausgasen, geringfügig auch Senke von Kohlenstoff und produziert nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Energieträger zur Substitution von treibhausgasintensiven Rohstoffen. Zugleich ist sie stark von den Folgen des Klimawandels betroffen. Daher gilt es, die Minderungspotentiale voll auszuschöpfen. Das 2021 verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt für den Sektor Landwirtschaft bis 2030 eine zulässige Jahresemissionsmenge von 58 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten vor. 2020 lag die vom Umweltbundesamt veröffentlichte Jahresbilanzmenge bei 66 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente und damit unter der für 2020 maximal zulässigen Menge von 70 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Gleichzeitig wurden sehr ehrgeizige Ziele für eine Steigerung der Senkenwirkung des Landnutzungsbereichs (LULUCF) ins Gesetz geschrieben, deren Realisierbarkeit teilweise bezweifelt werden.

Mit Regierungserklärung vom 21. Juli 2021 wurden erneut wegweisende strategische (u. a. Klimaneutralität 2040) und fachliche (u. a. 55 000 ha Moorrenaturierung bis 2040) Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft gegeben.

Wichtige Maßnahmenbereiche zum Klimaschutz waren und sind:

  • Ausbau des Ökolandbaus in Bayern durch das Landesprogramm BioRegio 2030
  • Förderung von Humuserhalt und -aufbau im Ackerland
  • Erforschung, Förderung und Umsetzung klimaverträglicher landwirtschaftlicher Moornutzung
  • Die Umsetzungen zum Moorwaldprogramm
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Nutztierhaltung
  • Nutzung der Potentiale der erneuerbaren Energien
  • effizienter, klimaschonender Umgang mit Betriebsmitteln, insbesondere Stickstoffdüngern
  • Klimaschutzberatung im Rahmen von „LandSchafftEnergie“
  • Intensivierung der Forschung zur klimaangepassten und klimaschonenden Landwirtschaft
  • Stärkung des Klimabewusstseins durch Projekte der Ländlichen Entwicklung und LEADER
  • Bildung und Beratung zum Klimaschutz in Hauswirtschaft und Landwirtschaft
  • Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
  • Die Verdoppelung der jährlichen Waldumbaufläche auf 12 000 ha
  • Anstrengungen zur Steigerung der Erstaufforstungsfläche
  • Priorität beim Einsatz des Baustoffes Holz
  • Ausnahmetatbestände für die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald

Im Rahmen der bayerischen Agrarumwelt- und Klimaprogramme KULAP und VNP sowie im Agrarinvestitionsförderprogramm wurde die Förderung konsequent auf den Klima-, Boden- und Wasserschutz und auf den Erhalt der Biodiversität und der Kulturlandschaft ausgerichtet.