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Ausgleichszulage

In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte als Teilkompensation der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage. Damit sollen die Fortführung der Landwirtschaft in diesen Gebieten sowie die flächendeckende Pflege und die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig gesichert werden.

Nach Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wurden die benachteiligten Gebiete in Bayern neu abgegrenzt. Diese Neuabgrenzung gilt seit dem Jahr 2019. Weitere Informationen zur Neuabgrenzung finden Sie hier. Seit dem Jahr 2019 gilt auch ein neues Bezahlmodell, das unten näher erläutert wird.

Die Finanzierung der Ausgleichszulage erfolgt seit dem Jahr 2000 zu 50 % aus EU-Mitteln, zu 30 % aus Bundes- und zu 20 % aus Landesmitteln.

Ausgleichszulage 2020 nach Regierungsbezirken*

GebietGeförderte BetriebeAnerkannte geförderte Fläche insgesamt (ha)Anerkannte geförderte Fläche (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag (€/Antragsteller)
Oberbayern15.037387.57425,771.526
Niederbayern8.133174.85321,501.382
Oberpfalz10.995351.24131,951.972
Oberfranken7.998287.03435,892.055
Mittelfranken8.144278.94934,251.350
Unterfranken6.164238.24138,651.683
Schwaben10.379304.57929,351.640
Bayern66.8502.022.47030,251.656

* Ausgleichszulage und geförderte Betriebe gesamt, inkl. Übergangszahlungen.

Ausgleichszulage 2021 nach Regierungsbezirken*

GebietGeförderte BetriebeAnerkannte geförderte Fläche insgesamt (ha)Anerkannte geförderte Fläche (ha je Betrieb)Ø Förderbetrag (€/Antragsteller)
Oberbayern15.237388.42525,491.527
Niederbayern8.449176.48520,891.363
Oberpfalz10.967351.15232,021.978
Oberfranken7.967286.19535,922.061
Mittelfranken8.159279.10934,211.362
Unterfranken6.198239.09938,581.703
Schwaben10.561306.58629,031.636
Bayern67.5382.027.05130,011.656

* Ausgleichszulage und geförderte Betriebe gesamt, inkl. Übergangszahlungen.

Seit dem Jahr 2019 ist die Höhe der Ausgleichszulage neben dem Grad der Benachteiligung auch von einem sogenannten Bewirtschaftungssystem abhängig und variiert zwischen 25 und 200 € je ha. Die Förderhöhe richtet sich nach dem gewichteten Mittel der Ertragsmesszahl (EMZ) der Feldstücke des Betriebes und beträgt in allen Gebietskategorien

  • im Bewirtschaftungssystem Dauergrünlandanteil ab 65 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) zwischen 50 und 200 € je ha,
  • im Bewirtschaftungssystem Standard unter 65 % der LF zwischen 25 und 100 € je ha und
  • bei anerkannten Almen/Alpen und Flächen über 1 000 Meter Höhe 200 € je ha.

Darüber hinaus werden ergänzende Zuschläge in Höhe von jeweils 50 € je ha für die Bewirtschaftung kleinstrukturierter Flächen (< 0,5 ha) sowie für Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 20 % gewährt.

Bei Betrieben mit mehr als 75 ha LF wird die Zuwendung ab dem 75. ha wie folgt gekürzt:

  • bis zum 75. ha: keine Kürzung
  • über dem 75. ha bis zum 150. ha: 35 % Kürzung
  • über dem 150. ha bis zum 250. ha: 65 % Kürzung
  • über dem 250. ha: 100 % Kürzung.

Für Antragsteller mit Flächen in der historischen Agrarzone (bis zum Jahr 2018) wird eine Übergangszahlung (sogenannte „Phasing out“) gewährt. Die Zahlung betrug in 2019 80 % und in 2020 40 % der Zahlungen, die sich auf Basis der AGZ-Richtlinie des Jahres 2018 errechneten. Für die Jahre 2021 und 2022 wurden einheitlich 25 € je ha förderfähiger Fläche gewährt.

 

Ausgleichszulage in Bayern ab dem Jahr 2019 – Zahl der geförderten Betriebe*

JahrBerggebietNaturbedingt benachteiligtes GebietSpezifisches GebietInsgesamt
201918.13223.85622.82564.813
202017.91323.53822.59464.045
202117.83723.36522.45563.657

* Ohne Übergangszahlungen (siehe unten).

Ausgleichszulage in Bayern ab dem Jahr 2019 – Ausbezahlte Ausgleichszulage (in Mio. €)*

JahrBerggebietNaturbedingt benachteiligtes GebietSpezifisches GebietInsgesamt
201940,4943,4625,66109,61
202040,4443,0925,64109,17
202140,4443,0125,58109,03

* Ohne Übergangszahlungen (siehe unten).

Folgende Übergangszahlungen wurden seit der oben genannten Neuabgrenzung der Gebietskulisse ausbezahlt:

  • 2019: 3,32 Mio. € an 6 920 Antragsteller
  • 2020: 1,49 Mio. € an 4 714 Antragsteller
  • 2021: 2,81 Mio. € an 6 484 Antragsteller