https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/massnahmen-für-weitere-verbesserungen-des-tierwohl-in-der-nutztierhaltung.html

Die neue GAP: 2023-2027

Das Volksbegehren Artenvielfalt & Naturschönheiten „Rettet die Bienen!“ wurde laut amtlichem Endergebnis vom 14. März 2019 mit 18,3 % Beteiligung angenommen. Das mit dem Volksbegehren vorgelegte Gesetz enthält umfassende Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Ziel des Volksbegehrens war es, den Artenschwund im Freistaat Bayern zu stoppen und die Artenvielfalt zu erhalten. U. a. sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Einführung einer Mindestquote für den ökologischen Landbau als Zielbestimmung (Ziel 20 % bis 2025 und 30 % bis 2030);
  • Festlegung der biologischen Vielfalt als vorrangiges Ziel im Staatswald;
  • Einführung verschiedener Verbote im Rahmen der Grünlandnutzung (u. a. Walz-, Umbruch- und Pflegeverbote);
  • Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung von Gewässerrandstreifen entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche von Gewässern (5 Meter); 10 Meter Breite bei Staatsflächen;
  • Schaffung eines Biotopverbundes mit mind. 10 % Offenland bis 2023 (13 % bis 2027);
  • Einführung neuer Biotoptatbestände für Streuobstflächen ab 2 500 Quadratmeter sowie arten- und strukturreiches Grünland.

Die Staatsregierung hat dem Landtag empfohlen, das Volksbegehren unverändert anzunehmen und unter dem Dreischritt „Annehmen – Verbessern – Versöhnen“ mit einem zusätzlichen Begleitgesetz zu flankieren. Damit sollte der gesamtgesellschaftliche Auftrag unterstrichen und der bayerische Grundsatz „Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht“ so weit wie möglich fortgeführt werden.

Folgende Punkte konnten zwischenzeitlich begonnen und umgesetzt werden:

Ökologischer Landbau

  • Ausweitung der Ökomodellregionen; von 12 auf 27 Regionen, sodass knapp 28 % der bayerischen Landesflächen in einer Ökomodellregion liegen. Die Ökomodellregionen verbinden regionale Wertschöpfung und ökologische Erzeugung mit den positiven Synergieeffekten für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
  • Stärkung des Ökosektors im neuen Programm BioRegio 2030 mit Maßnahmen in den Bereichen Beratung, Bildung, Förderung, Forschung und Wissenstransfer sowie Vermarktung; der Schwerpunkt liegt auf Vermarktung, nachdem nur bei entsprechenden Vermarktungsmöglichkeiten die vorgegebenen Ziele erreicht werden können.
  • 3-Stufen-Plan für Bio- und Regio-Lebensmittel in staatlichen Kantinen
    Die Staatsregierung geht vorbildlich voran und hat daher beschlossen, bis 2025 mindestens 50 % Waren aus biologischer oder regionaler Erzeugung in allen staatlichen Kantinen zu verwenden, beginnend mit den Kantinen der Ministerien, der Staatskanzlei und des Landtags, im Anschluss alle weiteren staatlichen Kantinen. Bis 2030 sollen auch alle anderen öffentlichen Kantinen diesem Vorbild folgen.
  • Auch bei der Umstellung der staatlichen Flächen auf ökologische Wirtschaftsweise ist die Staatsregierung mit weiteren Umstellungen von Staatsgütern ihrer Vorbildfunktion gerecht geworden.

Mäh- und Walzverbote

  • Mit dem Mäh-Knigge wurde eine Handreichung erarbeitet, die eine praktikable Umsetzung des Verbots der Mahd von außen nach innen zum Schutz der Wildtiere vorsieht.
  •  Mit dem Erlass der Walzverordnung (26. November 2019) wird per Allgemeinverfügung ermöglicht, den Termin 15. März für das Verbot des Walzens von Grünland aufgrund der herrschenden Witterung zu verschieben.

Pflanzenschutzmitteleinsatz

  • Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat am 11. Oktober 2019 die Bundesregierung aufgefordert, das angekündigte Verbot von Glyphosat in Haus- und Kleingärten und in öffentlichen Einrichtungen unverzüglich umzusetzen, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln und verbindliche gesetzliche Vorgaben zu schaffen.
  • Zur Umsetzung des Ziels, bis 2028 den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu halbieren, hat die Staatsregierung erste Schritte eingeleitet. Dabei stehen Forschung und Entwicklung, die Förderung des Verzichts auf chemische Unkrautregulierung und innovativer Pflanzenschutztechnik, der Ausbau des ökologischen Landbaus und des Vertragsnaturschutzes, Bildung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund.

Verpflichtende Gewässerrandstreifen

Zur Umsetzung des Verbots der garten- und ackerbaulichen Nutzung von Streifen entlang von Gewässern (5 Meter, auf staatlichen Flächen 10 Meter) ist ein Klärungsprozess gestartet, mit dem vor Ort unklare Verhältnisse sukzessive, jeweils jährlich in einer Hinweiskarte veröffentlicht werden.

Einstufung von Streuobstbeständen sowie von arten- und strukturreichen Dauergrünland als Biotop

Zur Klarstellung der Biotopeigenschaften hat die Staatsregierung eine Biotopverordnung am 4. Februar 2020 erlassen.

Erweiterung der Förderprogramme

Bereits im ersten Antragsjahr wurden die neuen KULAP-Maßnahmen, wie die Extensive Grünlandnutzung (B19), Anlage von Altgrasstreifen (B42), Vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen (B43) oder Blühfläche an Waldrändern und in der Feldflur (B61/B48) gut angenommen. So wurden Neuverpflichtungen für knapp 3 000 ha einjährige Blühmischungen sowie für knapp 12 000 ha fünfjährige Blühflächen abgeschlossen. Insgesamt bestehen damit im Kulturlandschaftsprogramm Verpflichtungen von knapp 4 000 ha einjährigen und über 19 300 ha mehrjährigen Blühflächen.

Schwerpunktsetzung im Bereich Bildung

Anpassung der Schulordnung und Lehrpläne der Landwirtschaftsschulen; Eröffnung eines zusätzlichen Semesters bei der Fachschule für Agrarwirtschaft mit Fachrichtung ökologischer Landbau in Landshut.

Schaffung von Naturwaldflächen

  • Basis sind die schon vorhandenen ökologisch wertvollen Staatswälder, die den neuen Vorgaben der Naturwaldflächen im Waldgesetz entsprechen; im Donau-Auwald zwischen Lechmündung und Neuburg an der Donau wurden bereits 960 Hektar als zusätzliche Naturwaldfläche ausgewiesen;
  • Die Identifizierung von zusätzlichen Flächen ist in Arbeit, um das Ziel von 10 % bis 2030 zu erreichen.

Erweiterung der Wildlebensraumberatung

  • Etablierung einer flächendeckenden Wildlebensraumberatung jeweils an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;
  • Zentrale Ziele sind die Stärkung der Artenvielfalt und ökologische Aufwertung von Lebensräumen in der Agrarlandschaft und der Ausbau des Biotopverbundsystems.

Weitergehende Informationen zum Volksbegehren sind hier zu finden.