Arbeitskräfte
Im Jahr 2020 waren rd. 232 000 Personen in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns beschäftigt, davon 70 000 vollbeschäftigt (40 oder mehr Arbeitsstunden je Woche für den landwirtschaftlichen Betrieb).
Bei den Einzelunternehmen liegt der Anteil der familienfremden Arbeitskräfte bei 20 %. Während bei den Haupterwerbsbetrieben der Anteil an familienfremden Arbeitskräften fast 30 % beträgt, beläuft sich dieser bei den Nebenerwerbsbetrieben nur auf knapp 8 % (vgl. Tabelle „Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020“).
Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020 (in Tausend)
Rechtsform der Betriebe | Insgesamt | davon Betriebsinhaber und Familienangehörige | darunter Familienangehörige | davon ständige Arbeitskräfte1) | davon Saisonarbeitskräfte |
---|---|---|---|---|---|
Insgesamt | 232,6 | 158,4 | 80,4 | 32,5 | 41,8 |
Juristische Personen | 4,9 | ·2) | ·2) | 2,5 | 2,3 |
Personengesellschaften | 29,8 | ·2) | ·2) | 18,9 | 10,9 |
Einzelunternehmen | 198,0 | 158,4 | 80,4 | 11,0 | 28,6 |
dar. Haupterwerbsbetriebe | 109,2 | 76,6 | 41,8 | 8,0 | 24,6 |
Nebenerwerbsbetriebe | 88,8 | 81,8 | 38,6 | 3,0 | 4,0 |
Die Zahl der insgesamt in der Landwirtschaft beschäftigten Personen reicht aufgrund des hohen Anteils von Teilbeschäftigten sowie einer gewissen Anzahl von nicht ständigen Arbeitskräften zur Beurteilung der in den Betrieben geleisteten Arbeit nicht aus. Deshalb wird als Maßstab für die geleistete Arbeit der Begriff Arbeitskräfteeinheiten (AK-Einheiten) herangezogen, wobei eine AK-Einheit der Arbeitsleistung einer vollbeschäftigten, voll leistungsfähigen Arbeitskraft entspricht (vgl. Tabelle „Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020“ sowie Tabelle 11).
Arbeitskräfteeinheiten in landwirtschaftlichen Betrieben Bayerns 2020 (in Tausend AK-Einheiten)
Rechtsform der Betriebe | Arbeitsaufwand insgesamt | davon Betriebsinhaber und Familienangehörige | davon familienfremde Arbeitskräfte | AK-Einheiten (Betrieb) | AK-Einheiten (100 ha LF) |
---|---|---|---|---|---|
Insgesamt | 123,0 | 94,1 | 28,9 | 1,5 | 4,0 |
Juristische Personen | 2,5 | ·1) | ·2) | 4,8 | 6,8 |
Personengesellschaften | 15,8 | ·1) | 15,8 | 2,6 | 3,7 |
Einzelunternehmen | 104,7 | 94,1 | 10,5 | 1,3 | 4,0 |
dar. Haupterwerbsbetriebe | 68,2 | 59,6 | 8,6 | 2,0 | 3,9 |
Nebenerwerbsbetriebe | 36,5 | 34,5 | 1,9 | 0,8 | 4,2 |
Der Beitrag der familienfremden Arbeitskräfte zum Arbeitsaufwand insgesamt beträgt bei den Nebenerwerbsbetrieben gut 5 %, bei den Haupterwerbsbetrieben etwas mehr als 12 %. Bezogen auf alle landwirtschaftlichen Betriebe werden je 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) 4,0 AK-Einheiten eingesetzt. Der Arbeitskräftebesatz ist mit 2,9 AK-Einheiten je 100 ha LF im Bundesdurchschnitt deutlich geringer.