Bayerischer Streuobstpakt
Mit dem „Runden Tisch Streuobst“ am 23. April 2021 ist auf Initiative von Ministerpräsident Dr. Markus Söder der Grundstein für den Bayerischen Streuobstpakt gelegt worden. Unter der Leitung von Herrn Landtagspräsidenten a. D. Alois Glück haben Staatsregierung und verschiedene im Streuobstbereich aktive Verbände in Arbeitsgruppen unter gemeinsamer Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ein umfangreiches Maßnahmenkonzept für den Erhalt unserer heimischen Streuobstwiesen erarbeitet.
Der am 18. Oktober 2021 geschlossene Bayerische Streuobstpakt hat das Ziel, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen. Mit diesem Pakt werden alle geplanten Maßnahmen gebündelt und mit den Aktivitäten der relevanten gesellschaftlichen Gruppen verzahnt.
Die einzelnen Maßnahmenbereiche
- Erfassung von Streuobstbeständen
- Förderung des Streuobstanbaus
- Vermarktung und Marketing
- Forschung und Entwicklung
- Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
wurden zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst.
Unterzeichner des Paktes sind: Bayerische Staatsregierung, Bund Naturschutz in Bayern e. V., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., Bayerischer Bauernverband, Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie e. V., Bund deutscher Baumschulen Landesverband Bayern e. V., Bund Bayerischer Landschaftspflegeverbände, Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V., Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.
Alle Akteure tragen diesen Streuobstpakt mit und übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die Umsetzung bis zum Jahr 2035. Eine Steuerungsgruppe unter gemeinsamer Leitung von StMELF und StMUV koordiniert die Umsetzung.
Seit der Unterzeichnung des Streuobstpaktes am 18.10.2021 wurden in den vergangenen zwei Jahren in Zusammenarbeit mit dem StMUV sowie den acht unterzeichnenden Verbänden und weiteren Partnern umfangreiche Anstrengungen für die Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Streuobstpakt unternommen.
Die konsequente Fortführung des Streuobstpaktes ist gemäß Koalitionsvertrag auch weiterhin fester Bestandteil der Regierungsarbeit während der Legislaturperiode 2023 bis 2028.
Im Jahr 2023 wurde die Geschäftsführung des Streuobstpaktes installiert. Sie ist an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) angesiedelt. Die Geschäftsführung informiert auf internen und externen Veranstaltungen und Tagungen über den Bayerischen Streuobstpakt.
Das StMELF unterstützt den Erhalt der Streuobstwiesen mit einem vielfältigen Maßnahmenkonzept, darunter auch die Neuauflage und der Ausbau von bestehenden Förderprogrammen:
Förderprogramm „Streuobst für alle!“
Ziel ist die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume in Bayern (Start Oktober 2022). Bisher wurden über 50 000 Streuobstbäume bewilligt. Das Förderverfahren wird vollständig digital durchgeführt und wurde im 22. eGovernment-Wettbewerb mit dem 3. Preis in der Kategorie „Nachhaltigkeit durch Digitalisierung“ ausgezeichnet. Antragsberechtigt sind Kommunen, rechtsfähige Vereine und Verbände, die die Bäume an Privatpersonen, Schulen und Landwirte weitergeben können. Gefördert werden die Bruttokosten des Baumes mit bis zu 45 €.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Förderprogramm „Streuobstpflege“
Im Jahr 2023 erfolgte der Start des neuen Förderprogramms „Streuobstpflege“ bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM – Investive Maßnahme). Mit der Maßnahme wird der Erhalt von Streuobstbäumen und damit die Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren im Obstbau unterstützt.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Förderprogramm „Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung“
Seit 2023 wird bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) die bewährte Maßnahme „Streuobst – Erschwerte Bewirtschaftung“ mit angehobenem Fördersatz angeboten (Anhebung des Fördersatzes von 8 € auf 12 €/Baum – Erhöhung um 50 %).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.
Verschiedene Forschungsprojekte der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), der LfL sowie externer Partner sorgen dafür, dass der Streuobstanbau in Bayern zukunftsfähig bleibt:
- Projekt „Sortenempfehlungen für Streuobst im Zeichen des Klimawandels“ (LWG)
- Projekt „Sortenerhaltungskonzept Streuobst Bayern (LWG)
- Projekt „Vertragsanbau/Professioneller Streuobstanbau in Bayern (LWG)
- Projekt „Bayerischer Cidre aus Streuobstbeständen“ (LWG)
- Projekt „Wirtschaftlichkeit und Diversifizierungspotential im Streuobstanbau (LfL)
- Erstellung eines Praxis-Leitfadens Streuobst (LfL)
- Aufbau eines Praxis-Netzwerks für Streuobst mit Betrieben aus der Streuobstpraxis (LfL)
- Streuobsterfassung für Bayern mittels automatisierter Fernerkundung und Aufbau eines Streuobst-Informationssystems (LfL).
Über die Projekte, auch der externen Partner können Sie sich hier näher informieren.
Auch eine breite Verbraucherkampagne und die Entwicklung eines langfristigen Marketingkonzeptes unter dem Slogan „Es lebe die Vielfalt“ ist Bestandteil des Streuobstpaktes.
Darüber hinaus ist auch die Erstellung einheitlicher Kommunikationsmittel für die Akteure des Streuobstpaktes und die Einbindung des Themas bei Veranstaltungen und Messen (z. B. Grüne Woche Berlin) ein Ziel.
Der Newsletter „StreuobstKomPakt“ erscheint in regelmäßigen Abständen und informiert über aktuelle Entwicklungen und den Umsetzungsstand des Bayerischen Streuobstpaktes.
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit rd. 5 000 Tier- und Pflanzenarten gehören Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Der Streuobstanbau mit über 2 000 Obstsorten sichert darüber hinaus einen einzigartigen Schatz an genetischer, geschmacklicher und gesunder Vielfalt.
Weitere Informationen zum Bayerischen Streuobstpakt finden Sie hier.