Marktstrukturförderung
Ziel der Marktstrukturförderung (MSF) ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bayern zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf Erzeugerebene beizutragen.
Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden. Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag leisten
- zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder
- zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes
und damit die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen.
Die Mittel werden je aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitgestellt.
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen nach KMU-Definition1) unabhängig der gewählten Rechtsform. Unternehmen der Primärproduktion sind von einer Förderung ausgeschlossen bzw. muss in diesem Fall das Unternehmen wirtschaftlich getrennt geführt werden. Generell müssen 40 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse über Verträge mit Erzeugern oder Erzeugergemeinschaften bezogen werden. Dadurch entsteht ein Vermarktungsvorteil für die Landwirte vor Ort. Mit jedem Vorhaben muss eine Einsparung von Ressourcen (Energie und/oder Wasser und/oder klimaschädlichen Emissionen) einhergehen. Alle Antragsteller müssen sich einem Auswahlverfahren mit Mindestpunktzahl unterziehen. Die Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).
In der vergangenen GAP-Förderperiode inkl. Übergangszeitraum (2014 bis 2022) standen insgesamt 90 Mio. € zur Verfügung, die zwischen 2015 und 2022 komplett verausgabt wurden. Daher wurde die Antragstellung am 5. Oktober 2022 gestoppt. Im Jahr 2022 wurden 17 Vorhaben bewilligt. Im gesamten Förderzeitraum wurden 147 Vorhaben bewilligt.
Höhe der Bewilligungssummen im Förderzeitraum 2015 bis 2022 nach Jahren
Jahr | Bewilligungssumme (in Mio. €) |
---|---|
2015 | 9,45 |
2016 | 4,49 |
2017 | 5,66 |
2018 | 18,92 |
2019 | 6,28 |
2020 | 14,73 |
2021 | 20,12 |
2022 | 11,10 |
Verteilung der gesamten Bewilligungssumme nach Sektor
Förderzeitraum: 2014 bis 2022, in Prozent – Schaubild 44 in höherer Auflösung
Vorausschau 2024:
Die neue Richtlinie wurde im November 2023 veröffentlicht. Aufgrund der Verzögerungen der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 kann mit einer Eröffnung der Antragstellung in der neuen Förderperiode voraussichtlich erst ab Februar 2024 gerechnet werden.
Der Regelfördersatz von bis zu 20 % bleibt bestehen. Wesentliche Neuerungen der Richtlinie sind:
- Erhöhung der max. Fördersumme von 1,5 Mio. € auf 2,0 Mio. €.
- Erhöhung des max. Öko-Fördersatzes von 25 % auf 30 %.
- Anreize für Unternehmen, die überwiegend Qualitätsprodukte gem. „Geprüfte Qualität – Bayern“ (oder „EU-Bio“) erfassen und vermarkten durch einen erhöhten max. Fördersatz bei KMU von 30 % bzw. bei mittelgroßen Unternehmen von 25 %.
- Für Getreidemühlen: Förderung dem Walzenstuhl nachgelagerter Investitionen.
- Kombination mit Mitteln der KfW-Bank, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, InvestEU oder/und den Förderbanken des Freistaates Bayern.
- Verzicht auf die bisherige Unterscheidung von Erst- und Rationalisierungsinvestition und damit Ausrichtung auf den „Stand der Technik“ im Rahmen der Fördervoraussetzungen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
1) Der Begriff KMU umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen.