https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/sonderprogramm-landwirtschaft-digital.html

Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Zielsetzung des Programmes ist es, die bäuerliche Landwirtschaft an der dynamischen Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu heben. Es wird ausschließlich aus bayerischen Landesmitteln finanziert.

BaySL Digital ist thematisch in vier Teile gegliedert:

Teil A: Agrarsoftware im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung (einschl. Wein- und Gartenbau), die ein besseres Betriebsmanagement ermöglicht und damit die Arbeit der Betriebe erleichtert. Dieser Programmteil wurde Ende 2021 planmäßig eingestellt.

Teil B: Düngesensorik und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau. Fördergegenstände in den Bereichen Drohnentechnik zur exakten Pflanzenbestandsanalyse und zur Ausbringung tierischer Nützlinge sowie digitale Effizienzsteigerungsmaßnahmen in der Freilandbewässerung wurden im Jahr 2021 neu aufgenommen.

Teil C: Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik in Form von

  • Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen,
  • vollautomatischen Geräten, die nicht chemisch Beikraut bekämpfen,
  • elektronischen Reihenführungen für Geräte, die nicht chemisch Beikraut bekämpfen,
  • Pflanzenschutzgeräten, die zielpflanzen- oder flächengenau Pflanzenschutzmittel ausbringen.

Teil D: Sensorsysteme zur Anwendung bei Nutztieren zur Früherkennung gesundheitlicher Probleme durch kontinuierliches Überwachen von geeigneten Indikatoren oder Verhaltensabweichungen.

Im Teil A konnte ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn für zuwendungsfähige Agrarsoftware Ausgaben in Höhe von mindestens 1.250 € nachgewiesen wurden. In den Teilen B und C wurde der Fördersatz im Berichtszeitraum jeweils von 25 % auf 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben angehoben. Im Teil D beträgt der Fördersatz 25 %.

Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 1 423 Anträge bewilligt und Zuschüsse in Höhe von 3.838.037 € ausbezahlt.