Agrarinvestitionsförderprogramm
Mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) können bauliche Investitionsmaßnahmen einschließlich fest damit verbundener technischer Einrichtungen ab einem Investitionsvolumen von 20.000 € gefördert werden. Alle grundsätzlich förderfähigen Anträge werden vor der Bewilligung einem Auswahlverfahren unterzogen. Bei knappen Haushaltsmitteln werden dann gezielt Maßnahmen in den Bereichen Tierschutz sowie Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Bestimmte Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, z. B. die Umstellung von der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh und Investitionen in die Zuchtsauenhaltung sind von besonderer agrarstruktureller Bedeutung. Daher wurden im Jahr 2021 die Fördersätze für diese beiden Investitionsbereiche auf das maximal mögliche Niveau von 40 % erhöht. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse zu den nachgewiesenen förderfähigen Investitionsausgaben.
Im Berichtszeitraum 2020/2021 wurden 725 Anträge mit einem Investitionsvolumen von über 400 Mio. € bewilligt, die sich auf die folgenden Betriebsschwerpunkte verteilten:
Milchviehhaltung 70 %, Geflügelhaltung 19 %, sonstige Rinderhaltung 6 %, Schweinehaltung 4 % und sonstige Tierhaltung 1 %.
In der Milchviehhaltung entfällt der überwiegende Teil der Vorhaben auf Umstellungen von Anbinde- zur Laufstallhaltung. Ein weiterer Schwerpunkt der unterstützten Investitionen sind Vorhaben in der Geflügelhaltung. Hier dominiert die Anschaffung sogenannter Mobilställe. In der Schweinehaltung ist aufgrund der seit längerem bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Haltungsvorgaben (Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung), der sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage aufgrund der Covid-19-Pandemie und der Gefahren im Zusammenhang mit der Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest eine äußerst verhaltene Investitionstätigkeit zu verzeichnen.
Agrarinvestitionsförderung 2016 bis 2021
AFP | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
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Bewilligte Förderfälle | 401 | 229 | 218 | 261 | 281 | 444 |
Bewilligte Förderbeträge (Mio. €) | 66 | 21 | 17 | 23 | 34 | 67 |
Die Fördermittel flossen im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig in die mittleren Betriebsgrößenklassen zwischen 20 und 100 ha LF.
Agrarinvestitionsförderung nach Betriebsgrößenklassen im Berichtszeitraum (2020/2021)
bis 20 ha | 20 bis 50 ha | 50 bis 100 ha | 100 bis 150 ha | über 150 ha | Gesamt | |
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Anzahl der geförderten Betriebe | 43 | 250 | 312 | 81 | 39 | 725 |
Zuschüsse (Mio. €) | 1,8 | 35,6 | 46,2 | 12,0 | 5,6 | 101,4 |
In der Milchviehhaltung flossen die Fördergelder im Berichtszeitraum vor allem in Betriebe mit 30 bis 100 Milchkühen (Bestand nach Abschluss der Investition).
Agrarinvestitionsförderung in der Milchviehhaltung im Berichtszeitraum (2020/2021)
Kuhzahl nach Investition | bis 30 Kühe | 30 bis 60 Kühe | 60 bis 100 Kühe | 100 bis 150 Kühe | über 150 Kühe | Gesamt |
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Anzahl der geförderten Betriebe | 108 | 219 | 127 | 38 | 13 | 505 |
Zuschüsse (Mio. €) | 21,5 | 40,5 | 17,0 | 5,2 | 1,8 | 86,0 |