Diversifizierungsförderung
Mit der Diversifizierungsförderung (DIV) können Investitionen gefördert werden, die
- landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen,
- eine wirtschaftliche Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft ermöglichen und gleichzeitig dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz im landwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Bei den letztgenannten Investitionsmaßnahmen gehören neben den Inhaberinnen und Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe auch deren Ehegatten sowie hauptberuflich in der Landwirtschaft mitarbeitende Familienangehörige zum zuwendungsberechtigten Personenkreis.
Auch bei der Diversifizierungsförderung werden alle grundsätzlich förderfähigen Anträge vor Bewilligung einem Auswahlverfahren unterzogen, um bei knappen Haushaltsmitteln gezielt vorrangige Projekte fördern zu können. Bevorzugte Maßnahmen zeichnen sich aus durch: die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, die Umsetzung von Vorhaben im sozialen Bereich, die Umnutzung vorhandener Gebäudesubstanz, die Umsetzung von Energieeffizienz und Ressourcenschutz oder die Mitgliedschaft in regionalen Netzwerken. Vorrangig unterstützt werden auch Diversifizierungsvorhaben in Gebieten mit stark negativer Bevölkerungsentwicklung.
Im Berichtszeitraum 2020/2021 wurden im Bereich der Diversifizierung Fördermittel für Investitionen in Höhe von rd. 56 Mio. € bewilligt.
Diversifizierungsförderung 2016 bis 2021
DIV | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
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Bewilligte Förderfälle | 49 | 65 | 41 | 50 | 60 | 81 |
Bewilligte Förderbeträge (in Mio. €) | 2,9 | 5,9 | 3,4 | 3,7 | 5,2 | 7,7 |