Bundesmittel
Der Bund stellt im Rahmen seiner Finanzierungskompetenz Mittel für die Agrarsozialpolitik bereit. Sie beliefen sich in Deutschland auf 4.045 Mio. € im Jahr 2023, 3.921 Mio. € im Jahr 2022 und 4.175 Mio. € im Jahr 2021. Bedingt durch die seit 2013 bundesweit agierende Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können seither für Bayern keine Anteile mehr ausgewiesen werden.
Des Weiteren leistet der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) einen Beitrag zur Finanzierung von Agrarstrukturmaßnahmen einschließlich Umweltmaßnahmen. Die Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur werden vom Bund und den Ländern im Verhältnis 60:40 gemeinsam finanziert und innerhalb eines bundesweiten Rahmenplanes von den Ländern eigenverantwortlich umgesetzt. In Bayern standen 2021 rd. 184 Mio. €, 2022 rd. 180 Mio. € und 2023 rd. 162 Mio. € Bundes- und Landesmittel regulär zur Verfügung (18,4 % des Bundesplafonds).
Über die reguläre GAK hinaus stellte der Bund über Sonderrahmenpläne bzw. Zweckbindungen weitere Bundesmittel in folgender Höhe zur Verfügung, die zur Verstärkung der bayerischen Landesmittel dienten.
GAK – Sonderrahmenpläne/Zweckbindungen
2021 (Mio. €) | 2022 (Mio. €) | 2023 (Mio. €) | |
---|---|---|---|
Förderung der ländlichen Entwicklung | 37 | 35 | 29 |
Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald | 25 | 28 | – |
Naturnahe Waldbewirtschaftung – Waldumbau | 7 | 10 | – |
Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald sowie Anpassung der Wälder an den Klimawandel | – | – | 31 |
Insektenschutz in der Agrarlandschaft | 16 | 16 | - |
Ökolandbau und Biologische Vielfalt | – | – | 32 |
Verbesserung des Tierwohls | 3 | 3 | – |
Präventiver Hochwasserschutz | 23 | 24 | 23 |
Schutz vor Schäden durch den Wolf | 0,1 | 0,1 | – |
Über die Agrarsozialpolitik und die GAK hinaus finanziert der Bund vor allem eine Reihe von Bundesforschungsinstituten, von deren Tätigkeiten auch Bayern profitiert sowie reine Bundesprogramme (z. B. Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE), Investitionsprogramm Landwirtschaft oder Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls) sowie die Agrardieselrückerstattung.