https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/emff.html

Mittel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

Für die Förderung investiver Maßnahmen in der Erwerbsfischerei wurden in Bayern für die Förderperiode 2014 bis 2020, inkl. einer Übergangszeit bis 2023, EMFF-Mittel in Höhe von 11,3 Mio. € eingesetzt, die mit 25 % Landesmitteln kofinanziert wurden. Grundlage des Programmes waren die Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 508/2014 sowie die dazu erlassenen Durchführungs- und Delegierten-Verordnungen. Zur Umsetzung des EMFF in Bayern wurde am 27. Januar 2016 eine bayerische Förderrichtlinie erlassen.

Ziel des EMFF-Programmes waren u. a. die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und innovativen Aquakultur und Fischerei vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik. Ebenso wie die Entwicklung bestimmter, von Fischerei und Aquakultur besonders geprägter Gebiete, den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.

Im Berichtszeitraum 2022/2023 wurden dazu 930.000 € EU-Mittel für 43 neue Projekte bewilligt, die mit rd. 270.000 € Landesmitteln kofinanziert werden. Gefördert wurden überwiegend Vorhaben zum Ausbau und zur Modernisierung der Fischproduktion (Fischzucht- und Teichanlagen, Betriebsgebäude, Technik) sowie zur Verarbeitung und Direktvermarktung in den Fischereibetrieben. Für bereits bewilligte Projekte wurden im Berichtszeitraum 3,4 Mio. € EU-Mittel sowie rd. 1 Mio. € Landesmittel ausgezahlt.

Zudem wurde im Berichtszeitraum 2022/2023 die Möglichkeit geschaffen, aus EMFF-Mitteln Ausgleichszahlungen für Aquakulturbetriebe zur Bewältigung der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten Mehrausgaben („Krisenbeihilfe“) zu beantragen. Dazu wurde am 2. Dezember 2022 eine bayerische Förderrichtlinie erlassen. Im Rahmen der „Krisenbeihilfe“ wurden für 113 Vorhaben knapp 640.000 € EU-Mittel ausgezahlt, die mit 211.000 € Landesmitteln kofinanziert wurden.

Der EMFF wird vom Nachfolgeprogramm, dem Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), abgelöst. Ziel ist die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, resilienten, innovativen und wettbewerbsfähigen Aquakultur und Fischerei als Beitrag zur Ernährungssicherheit, die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Erzeugnisse sowie die Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten mit lokalen Strategien zur Stärkung der ländlichen Räume.