https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/landesmittel.html

Landesmittel

Die Gesamtausgaben für Agrarförderung belaufen sich ohne EU-Direktzahlungen im Jahr 2023 auf 1,64 Mrd. €. In dieser Gesamtsumme sind auch Mittel enthalten, die dem Freistaat Bayern teilweise vom Bund im Rahmen der GAK (60 % Bundesanteil) bzw. der EU (ELER, EURI, EGFL) erstattet werden. Die reinen Landesmittel betragen rd. 1,20 Mrd. €.

Die Gesamtausgaben (Einzelplan 08) in Bayern verteilten sich im Jahr 2023 auf folgende Bereiche:

  • 54,8% Fördermaßnahmen (ohne EU-Direktzahlungen)
  • 21,2% Bildung, Beratung und Verwaltung
  • 8,2% Forschung, Landesanstalten
  • 15,9% Sonstiges (u. a. Ruhegehälter, Beihilfe in Krankheitsfällen).

Bayerisches Bergbauernprogramm (BBP)

Almen und Alpen sind ein wesentlicher Teil der bergbäuerlichen Kulturlandschaft. Sie sind nicht nur notwendige Produktionsstätten für die Landwirtschaft, sondern haben auch eine landeskulturelle und gesamtwirtschaftliche Bedeutung, insbesondere für den Tourismus. Sie tragen ferner maßgeblich zum Erhalt der Biodiversität im Alpenraum bei.

Mit der Förderung von Investitionen und der Freihaltung von Weideflächen im Bereich der Weide-, Alm- und Alpwirtschaft soll die Bewirtschaftung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Flächen erleichtert bzw. gesichert werden. Darüber hinaus wird durch die Förderung von Weideeinrichtungen für die extensive Weidehaltung im Berggebiet diese gesellschaftlich gewünschte Form der tiergerechten Haltung erhalten und ausgeweitet, vgl.  Alm- und Alpwirtschaft.

Bayerisches Bergbauernprogramm

JahrMio. €
20212,0
20222,2
20232,3

Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Das seit November 2014 angebotene und ausschließlich mit Landesmitteln finanzierte BaySL dient der Ergänzung der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF).

Zielsetzung ist, über ein einfach gehaltenes Antragsverfahren ausgewählte, auch kleinere Investitionen gezielt zu fördern, die in der „großen“ mit EU-Mitteln kofinanzierten EIF schwer Platz finden. Die Zugangsvoraussetzungen zum BaySL sind deutlich einfacher als der EIF und ermöglichen so auch kleinen Betrieben die Teilnahme an diesem Programm. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 5.000 €, der Fördersatz beträgt im Grundsatz einheitlich 25 % für maximal 100.000 € förderfähige Ausgaben. Für Maßnahmen zur erstmaligen Umstellung kleiner Milchviehbetriebe und für ausgewählte Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in der Zuchtsauenhaltung wird ein erhöhter Fördersatz von 40 % angeboten.

Die wesentlichen Ziele sind die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren, die Unterstützung der Eiweißinitiative, die Verbesserung der Versorgung mit einheimischem Saatgut, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau sowie die Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Landwirtschaft im Berggebiet und in Steillagen des Weinbaus.

Dabei werden folgende Vorhaben gefördert:

  • erstmalige Umstellung kleiner Milchviehbetriebe (bis zu 30 Kühe) von Anbinde- auf Laufstallhaltung (max. 150.000 € förderfähige Ausgaben),
  • erstmalige Umstellung von Anbindehaltung bei Milchvieh auf Rinderhaltung im Laufstallsystem,
  • Tierausläufe, Laufhöfe und Kaltscharrräume in allen Betrieben,
  • Investitionen zur Anpassung der Tierhaltung an die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung in Umstellungsbetrieben,
  • ausgewählte Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung,
  • Weidemelkstände, mobile Weideunterstände,
  • Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau sowie in Sonderkulturen,
  • Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und von Steillagen des Weinbaus,
  • Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien,
  • Saat- und Pflanzgutaufbereitungsanlagen,
  • Wasserbevorratung bei Sonderkulturen,
  • Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung in Reihendauerkulturen und
  • Investitionen zur Lagerung von Körnerfrüchten in ökologisch wirtschaftenden Betrieben.

Im Berichtszeitraum wurden 363 Anträge mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 4,63 Mio. € bewilligt. Die am häufigsten beantragten Maßnahmen sind die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei kleinen Milchviehbetrieben und die Investition in Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet. Auch die Förderung von Geräten zur chemiefreien Beikrautregulierung wurde gut nachgefragt.

Weitere Informationen siehe hier.

Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Mit dem im Herbst 2018 aufgelegten BaySL Digital fördert der Freistaat Bayern Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. In den verschiedenen Programmteilen werden Anschaffungen von Sensortechnologie zur gezielten Düngung bzw. zur Steigerung des Tierwohls und der Gesundheitsüberwachung gefördert. Außerdem werden Investitionen in digitale Hack- und Pflanzenschutztechniken zur Reduzierung des chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatzes bezuschusst. 2021 wurde das Förderprogramm erweitert um digitale Steuerungssysteme und Sensoren zur Effizienzsteigerung der Wasserversorgung im Freilandanbau sowie um drohnengetragene Technik zur exakten Pflanzenbestandsanalyse bzw. der Ausbringung von Nützlingen. Im Berichtszeitraum wurden Vorhaben im Umfang von rd. 3,1 Mio. € bezuschusst, vgl. BaySL Digital.

Begleitmaßnahmen Ökolandbau und Tierwohl, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Um den Anforderungen nach leistungsfähigen und robusten Tieren sowie nach ertragreichen und resistenten Pflanzen gerecht zu werden, unterstützt der Freistaat Bayern züchterische Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheit und Robustheit und verbessert damit auch die Produktivität und Qualität. Es werden auch übergreifende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere sowie zur Sicherung und Verbesserung der Wertigkeit der vom Tier stammenden Lebensmittel gefördert. Bayern verfolgt hiermit ein zukunftsweisendes Konzept für eine integrierte Tiergesundheits- und Lebensmittelsicherheitspolitik gemäß der Tiergesundheitsstrategie der EU: „Vorbeugen ist besser als Heilen“.

Im Bereich der Tierzucht wurden Züchtervereinigungen und Zuchtmaßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 mit insgesamt rd. 1,2 Mio. € gefördert. Darüber hinaus wird aus züchterischen und landeskulturellen Gründen der Erhalt gefährdeter einheimischer Nutztierrassen, z. B. das Pinzgauer Rind oder das Leutstettener Pferd, unterstützt. Für diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2022 und 2023 rd. 2,3 Mio. € Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Begleitmaßnahmen Ökolandbau und Tierwohl, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (in Mio. €)

JahrInsgesamtdarunter Globalmaßnahmen für Tiergesundheit
202112,94,0
202215,34,1
202319,84,0

Verbesserung der Vermarktung bayerischer Agrarprodukte
Die Agentur für Lebensmittel-Produkte aus Bayern (alp Bayern) trägt dazu bei, die Wertschätzung für die „Marke Bayern“ auf allen Marktstufen zu verbessern und in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die entsprechenden organisatorischen Strukturen zu schaffen, um den Absatz bayerischer Agrarprodukte und Lebensmittel im In- und Ausland weiter auszubauen, vgl. Absatzförderung.

Die Förderung von Kontrollen und Zertifizierungen im Rahmen von Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogrammen leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsposition der überwiegend kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Betriebe und trägt außerdem dem Wunsch der Verbraucher nach Transparenz und Regionalität Rechnung.

Verbesserung der Vermarktung bayerischer Agrarprodukte (in Mio. €)

JahrAbsatzförderung, Agrarmarketing, AusstellungenFörderung der Vermarktung regionaler und ökologischer Produkte, Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramme
20214,91,5
20225,61,6
20235,32,8

Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio-Programm)

Die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse stärken – das ist das Ziel von VuVregio. Gefördert werden Vorhaben von kleinsten, kleinen und mittleren Verarbeitungsunternehmen (zum Beispiel Mühlen, Molkereien, Schlachtbetriebe) sowie von Erzeugerzusammenschlüssen. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 63 Vorhaben mit einer Fördersumme von 2,84 Mio. Euro bewilligt. Im Jahr 2021 wurden durch die Staatsregierung einmalig zusätzliche Mittel vor allem für die Stärkung der Schlachtwirtschaft zur Verfügung gestellt. Diese konnten zielgenau eingesetzt werden, nachdem fast die Hälfte der Vorhaben zugunsten von Metzgereien und Kleinst- und kleinen Schlachtbetrieben bewilligt wurde, vgl. VuVregio.

Berufliche Aus- und Fortbildung

Eine gute Betriebsleiterqualifikation zählt heute zu den wichtigsten betrieblichen Erfolgsfaktoren. Für die staatlichen land- und forstwirtschaftlichen sowie hauswirtschaftlichen Fachschulen und Fachakademien besteht Gebühren- und Schulgeldfreiheit. Bei überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen können das von privaten Einrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts erhobene Lehrgangsentgelt, die Fahrtkosten sowie 70 % der notwendigen Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden, vgl. Ausbildung und Fortbildung.

Mittel für die Aus- und Fortbildung sowie für einschlägige außerstaatliche Einrichtungen und Organisationen (in Tsd. €)

Maßnahmen202120222023
Förderung der Aus- und Fortbildung7.2657.8649.611
Förderung der Bildungszentren Ländlicher Raum und der Landjugendorganisationen1.6042.1861.968
Förderung von Baumaßnahmen für agrar-, milch- und forstwirtschaftliche Bildungsstätten4.106305929
Insgesamt12.97610.35612.507

Konzept Ernährung in Bayern

Das Konzept Ernährung in Bayern setzt zwei Schwerpunkte: die Ernährungsbildung und die Gemeinschaftsverpflegung. Für die Umsetzung sind bayernweit alle 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) seit 1. Juli 2021 für Ernährungsbildung und acht überregionale Sachgebiete für die Gemeinschaftsverpflegung zuständig. Die ÄELF sind zentrale Anlaufstelle für Verbände und Gesellschaft, bauen Netzwerke auf, organisieren Projekte, führen Schulungen für Multiplikatoren durch und sorgen für die Bündelung der Angebote. Aufgabe der überregionalen Sachgebiete Gemeinschaftsverpflegung ist die Optimierung der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Senioreneinrichtungen und Betriebsrestaurants.

Zusätzlich zum Einsatz des Personals innerhalb der Landwirtschaftsverwaltung stellte der Freistaat Bayern für die Umsetzung der bayerischen Ernährungspolitik im Jahr 2022 Mittel von 5,2 Mio. €, im Jahr 2023 aufgrund einer einmaligen Erhöhung Mittel von 5,4 Mio. € zur Verfügung, vgl. Ernährungspolitik.

Forschung, Bildung, Beratung und Verwaltung

Die moderne Ressortforschung erkennt wichtige Herausforderungen, greift aktuelle gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Fragestellungen auf und erarbeitet praxisorientierte Handlungsoptionen und Lösungsansätze, vgl. Forschung und Innovation.

Für die Inanspruchnahme der staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Beratung werden in Bayern keine Gebühren und Auslagen erhoben.

Die kostenpflichtigen Beratungsleistungen der anerkannten nichtstaatlichen Anbieter (Verbundpartner) werden mit 7,3 Mio. € pro Jahr gefördert. Verbundpartner in der Beratung sind das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredlung (LKV), das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugnisse (LKP), das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe (KBM), die BBV – Landsiedlung GmbH, die BBA-Beratung, Betreuung, Agrarstruktur GmbH (bis 2023), die Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst GmbH (LBD), der Erzeugerring für Hochbaumschulpflanzen Bayern e. V. und der Erzeugerring für naturgemäßen Landbau e. V. (seit 2022). Knapp 90 % der Fördermittel gingen an LKV und LKP, vgl. Bayerischer Weg in der Beratung.

In der Summe betrugen die Kosten für die gesamte Verwaltung einschließlich aller nachgeordneten Behörden sowie Bildung und Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung und Forst sowie für praxisorientierte Forschungsprojekte im Jahr 2023 741,5 Mio. €.

Forschung, Bildung, Beratung und Verwaltung

JahrMio. €
2021714,1
2022731,2
2023741,5

Förderung der Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft sowie sonstiger Zusammenschlüsse

Zu den Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) zählen LKP, LKV, KBM sowie die Mitgliedsorganisationen des Verbandes der Dorf- und Betriebshilfsdienste. LKV und LKP sind anerkannte Vereinigungen, denen der Freistaat Bayern nach Vorgabe des BayAgrarWiG für übertragene Aufgaben eine angemessene Erstattung nach Pauschalsätzen (Projektförderung) gewährt. Weitere Maßnahmen werden bei LKV und KBM nach Maßgabe des BayAgrarWiG gefördert. Mit dem Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) hat der Freistaat Bayern einen Rahmenvertrag über fünf Jahre zur Durchführung von Globalmaßnahmen im Hinblick auf Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere geschlossen.

Insgesamt erhielten die landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen und sonstigen Zusammenschlüsse im Jahr 2023 rd. 35,40 Mio. € an Kostenerstattungen bzw. Fördermitteln.

Haushaltsmittel für Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse (in Tsd. €)

Einrichtung202120222023
Erstattung von Aufwendungen für Leistungs- und Qualitätsprüfungen nach dem Tierzuchtgesetz (Landeskuratorium für tierische Veredelung)16.75616.91716.749
Erstattung von Aufwendungen für übertragene Aufgaben nach Art. 6 Abs. 2 BayAgrarWiG 1. bis 5. Tiret (Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung, LKP)9401.4561.577
Erstattung von Aufwendungen des LKP für Projekte bei der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)499419425
Zuschüsse zur Förderung der Qualitätsproduktion im pflanzlichen Bereich (LKP)1.4981.2581.275
Zuschüsse für die produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Verbundberatung5.7326.4507.300
Zuschüsse zur Ausbildung und zum Einsatz von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern (Landeskuratorium für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer/Melkeraushilfsdienst)2.6792.3091.791
Förderung der Betriebshilfe und des überbetrieblichen Maschineneinsatzes (Kuratorium Bayer. Maschinen- und Betriebshilfsringe)2.1832.3302.242
Tiergesundheitsdienst Bayern e. V.4.0254.1364.037

Forstwirtschaft

Die Selbsthilfeeinrichtungen der Forstwirtschaft erhalten Zuschüsse für Projekte sowie für überbetriebliche Investitionen, z. B. Maschinen und Geräte für forstliche Betriebsarbeiten und Anlagen zur energetischen Verwertung von Waldholz. In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Zusammenschlüsse mit rd. 15,77 Mio. € gefördert.

Für besondere Gemeinwohlleistungen im Staatswald, d. h. Schutzwaldpflege und -sanierung, Rad- und Wanderwege, Erholungs-, Moor- und Naturschutzprojekte, Naturwaldflächen, Sonderprogramm „Der Wald blüht auf“ und zusätzliche Aufforstungsmaßnahmen zur Stärkung der Klima-Funktionen des Staatswaldes, wurden in den Jahren 2022 und 2023 rd. 32 Mio. € verausgabt.