https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/sonderprogramm-landwirtschaft.html

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)

Seit November 2014 wird zusätzlich zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) das ausschließlich mit Landesmitteln finanzierte BaySL angeboten, vgl. Förderwegweiser.

DTP: Bitte Link einfügen https://www.stmelf.bayern.de/forderwegweiser
Zielsetzung des BaySL ist, über ein einfach gehaltenes Antragsverfahren ausgewählte, auch kleinere Investitionen gezielt zu fördern, die im „großen“ kofinanzierten EIF schwierig Platz finden. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 5.000 €, der Fördersatz beträgt im Grundsatz einheitlich 25 % für maximal 100.000 € förderfähige Ausgaben. Für Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls wurde der Fördersatz 2018 auf 30 % angehoben.

Die wesentlichen Ziele sind die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren, die Unterstützung der Eiweißinitiative, die Verbesserung der Versorgung mit einheimischem Saatgut, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau sowie die Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Landwirtschaft im Berggebiet und in Steillagen des Weinbaus.

Dabei werden folgende Vorhaben gefördert:

  • erstmalige Umstellung kleiner Milchviehbetriebe (bis zu 30 Kühe) von Anbinde- auf Laufstallhaltung (max. 150.000 € förderfähige Ausgaben),
  • erstmalige Umstellung von Anbindehaltung bei Milchvieh auf Rinderhaltung im Laufstallsystem,
  • Tierausläufe, Laufhöfe und Kaltscharrräume in allen Betrieben,
  • Investitionen zur Anpassung der Tierhaltung an die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung in Umstellungsbetrieben,
  • Ausgewählte Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung,
  • Weidemelkstände, mobile Weideunterstände,
  • Witterungs- und Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau sowie in Sonderkulturen,
  • Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und von Steillagen des Weinbaus,
  • Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien,
  • Saat- und Pflanzgutaufbereitungsanlagen,
  • Wasserbevorratung bei Sonderkulturen,
  • Geräte zur chemiefreien Beikrautregulierung in Reihendauerkulturen und
  • Investitionen zur Lagerung von Körnerfrüchten in ökologisch wirtschaftenden Betrieben.

Die Zugangsvoraussetzungen zum BaySL sind deutlich einfacher als beim AFP und ermöglichen so auch kleinen Betrieben die Teilnahme an diesem Programm. Im Berichtszeitraum wurden 586 Anträge mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 6,25 Mio. € bewilligt.

Die am häufigsten beantragten Maßnahmen sind die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei kleinen Milchviehbetrieben und die Investition in Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet. Auch die Körnerfrüchtelagerung in ökologisch wirtschaftenden Betrieben und die Anschaffung von Geräten zur chemiefreien Beikrautregulierung sind gut nachgefragt.